Schnelle Hilfe bei Gefahrstoff-Alarm

Öle, Pflanzenschutzmittel oder Laugen – wenn flüssige Gefahrstoffe auslaufen, zählt schnelles Handeln. Ein neuartiger Sensor der Firma DENIOS schlägt bei einer Leckage online Alarm, die R+V Versicherung leistet Ersthilfe vor Ort.

Fast jedes Unternehmen lagert flüssige Gefahrstoffe: Die Kfz-Werkstatt hält Fässer für den Ölwechsel vor, die Landwirtin lagert Dünge- und Pflanzenschutzmittel, der Lebensmittelproduzent verwahrt Natronlauge für die Reinigung seiner Anlagen. Schlägt ein Behälter leck, bleibt das oft lange unbemerkt. Das will die R+V Versicherung gemeinsam mit der DENIOS SE ändern, einem auf die sichere Lagerung und das Handling von Gefahrstoffen spezialisierten Unternehmen.

Bereits heute verwenden einige Unternehmen Sensoren, die bei einem Leck in den Behältern oder Tankanlagen akustischen Alarm auslösen. „Das Problem dabei: Der Signalton kann in der Nacht oder am Wochenende ungehört verhallen“, sagt Frank-Helge Richter, Sachverständiger Schaden bei dem R+V-Dienstleister KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik (KUSS). „Wenn unbemerkt Gefahrstoffe auslaufen, drohen gravierende Folgen für Menschen, Tiere, Erdreich und Gewässer.“

Warnmeldung aufs Handy

Bei einem solchen Zwischenfall läuft die Zeit. „Deshalb haben wir einen neuartigen Leckage-Sensor entwickelt, den SpillGuard® connect. Er meldet die Leckage neben dem Signalton auch per E-Mail und sendet eine Alarm-SMS aufs Handy“, sagt Horst Rose, Chief Sales Officer bei DENIOS. Bei diesem System stehen die mit Gefahrstoffen gefüllten Behälter auf Auffangwannen. Sobald Flüssigkeit ausläuft, verschickt der Sensor die Alarmmeldung.

Für die Gefahrenabwehr haben die R+V und DENIOS eine Kooperation vereinbart. Die R+V bietet den Käuferinnen und Käufern des SpillGuard® connect einen speziell darauf zugeschnittenen Versicherungsschutz inclusive Assistance-Leistung durch die KUSS an. Löst der Leckage-Sensor Alarm aus, tritt ein Notfallplan in Kraft. „Unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Umweltschäden gewährleisten eine Rufbereitschaft rund um die Uhr“, erklärt Richter. „Wenn der Sensor ein Leck meldet, informieren wir den Betreiber oder die Betreiberin und ergreifen Sofortmaßnahmen, um die unmittelbare Gefahr zu bannen.“ Die Umweltexperten und -expertinnen nehmen bereits ausgetretene Gefahrstoffe auf. Mit Hilfe von Bindemittel, Ölsperren oder Kanalblasen verhindern sie, dass sich die Flüssigkeiten weiter ausbreiten. Außerdem führen sie eine Notreparatur am Behälter oder der Anlage durch, um weiteres Austreten zu verhindern. „Durch schnelles Handeln lassen sich oft gravierende Schäden verhindern“, sagt Richter. „Und finanzielle Folgen für die Unternehmen, die für die sichere Lagerung der Gefahrstoffe verantwortlich sind.“ Neben der Ersthilfe durch die KUSS trägt die Versicherung auch die Reinigungskosten bis zu insgesamt 5.000 Euro.

Diese Kooperation bietet einen zusätzlichen Schutz vor Umweltschäden. Sie ist aber kein Ersatz für die Umweltschaden-Versicherung im Rahmen der Betriebshaftpflicht. Denn für Firmen, die besonders umweltgefährdende Tätigkeiten ausüben oder gefährliche Stoffe verwenden oder lagern, gilt eine verschuldensunabhängige Haftung. Wenn Gefahrstoffe die Tier- und Pflanzenwelt, Gewässer, Grundwasser oder Boden schädigen, bittet der Gesetzgeber die Unternehmen im Rahmen des Umweltschadensgesetzes zur Kasse – und zwar unbegrenzt. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 533-0
Telefax: +49 (611) 533-4500
http://www.ruv.de

Ansprechpartner:
Gesa Fritz
Pressesprecherin
Telefon: +49 (611) 533-52284
E-Mail: gesa.fritz@ruv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel