„Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der Prämie alle Meisterinnen und Meister, die im Land wohnen oder arbeiten“, erläutert Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs III – Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Wer den Zuschuss erhalten möchte, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch sein Meisterprüfungszeugnis einreichen und zudem nachweisen, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag.
Neu ist, dass eine Prüfungsvorbereitung in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen zur Auszahlung führt. „Liegt der Wohn- oder Beschäftigungsort unmittelbar vor Beginn oder nach Abschluss der Vollzeitmaßnahme in Baden-Württemberg und kann ein Bezug zu Baden-Württemberg hergestellt werden, ist auch in diesen Fällen eine Antragsstellung möglich“, so Alexander Dirks.
Die nächste Frist, um Anträge einzureichen, endet am 30. November 2022. Die Handwerkskammer meldet anschließend alle eingegangenen Anträge dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Wer bis zu diesem Datum sein Meisterprüfungszeugnis erhält und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann die erforderlichen Unterlagen direkt auf der Internetseite der Handwerkskammer auf www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie hochladen und die Meisterprämie beantragen.
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