Landgericht Köln sieht Sittenwidrigkeit bei Fiat Chrysler
Das Landgericht Köln hat am 9. Juni 2022 gegen FCA ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 15 O 19/21). Bei dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittenen Urteil handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hatte sich der Klage gestellt und sich geäußert. Mittlerweile steigt die Anzahl der Verurteilungen und Hinweisbeschlüsse gegen den Autobauer. Das Gericht machte in dem Verfahren klar, dass dem Verbraucher durch Fiat Chrysler ein Schaden entstanden ist. Hier die wichtigsten Fakten zum Urteil am Landgericht Köln:
- Der Kläger kaufte Juli 2015 das Wohnmobil „Lido S35 SP“ des Herstellers Sun Living für 43.470 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.
- Das Gericht folgte in wichtigen Punkten den Anträgen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und verurteilte FCA nach §826 BGB aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 33.174,71 Euro. Der Verbraucher muss das Fahrzeug im Gegenzug zurückgeben.
- Der Kläger hat aus Sicht des Gerichts schlüssig vorgetragen, dass Fiat Chrysler im Basisfahrzeug des Wohnmobils Lido S35 SP von Sun Living eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, die dazu führt, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß optimiert werden. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet. Die Abgasreinigung wird durch eine sogenannte Zeitschaltuhr nach rund 22 Minuten ausgeschalten. Das Gericht wertete diese Zeitschaltuhr als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) 2007/15. Nach EU-Recht dürfen unter normalen Betriebsbedingungen die gesetzlichen Abgas-Grenzwerte nicht überschritten werden.
- Die Fiat-Anwälte seien dem Vorwurf der Abgasmanipulation nicht substantiiert entgegengetreten und hätten sich auf das pauschale Bestreiten zurückgezogen und sich nur auf die Behauptung festgelegt, in dem Motor befinde sich keine unzulässige Abschalteinrichtung. Zur Frage, was unzulässig sei, habe sich FCA nicht geäußert, obwohl es im Verfahren auch um dieses Thema ging.
- Dem Kläger ist aus Sicht des Gerichts beim Kauf ein Schaden entstanden. Das Fahrzeug sei durch die Abschalteinrichtung mit einem Sachmangel behaftet und nicht voll brauchbar. Jeder Zeit könne die Betriebszulassung entzogen werden – sprich die Stilllegung drohe. Ob die Stilllegung in der Zukunft tatsächlich eintritt, spiele keine Rolle. Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass alleine die Möglichkeit einer Stilllegung genügt, um dem Verbraucher einen Schaden zuzufügen.
- Das Gericht ging von der Gesamtlaufleistung des Motors von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug anrechnen lassen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am EuGH bahnt sich neue Diesel-Rechtsprechung an
Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ist mit diesem Urteil erneut ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Zudem ist am Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss.
Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein g emeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de