Glücksspiel-Abzocke: Illegale Anbieter dürfen nicht belohnt werden
Online-Casinos sind ein höchst lukratives Geschäft. Seit Jahren werden Milliarden umgesetzt. Was nur wenige Spieler wissen: In Deutschland war bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Die Rechtslage ist daher eindeutig: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste gerichtlich zurückfordern. Natürlich kann das Casino im Umkehrschluss auch Gewinne einklagen. Der vorliegende Fall am Landgericht Frankfurt unterstreicht diese Rechtsauffassung eindrucksvoll.
- Der Kläger hatte von November 2018 bis März 2020 insgesamt 9.244,92 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Der aus Malta stammende Anbieter bot trotz Verbots auch in Deutschland seine Spiele an. Der Kläger gab an, nichts von der Illegalität des Online-Glücksspiels in Deutschland gewusst zu haben. Er ging davon aus, dass alles rechtmäßig war. Die Teilnahme erfolgte eindeutig zu Zeiten, in denen das Glückspiel im Internet in Deutschland verboten war.
- Glücksspiel-Anbieter lassen sich so gut wie nie auf eine gütliche Einigung mit Verbrauchern ein. Deshalb müssen sich Gerichte des Themas annehmen. Mittlerweile liegen drei verbraucherfreundliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die den Verbrauchern ein Recht auf Rückforderung ihrer Verluste einräumen. Auch eine steigend Anzahl von Landgerichte urteilen im Sinne der geschädigten Verbraucher.
- Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt besaß der Glücksspiel-Anbieter aus Malta keine von einer zuständigen deutschen Behörde ausgestellte Erlaubnis, Online-Spiele in Deutschland anzubieten. Deutsches Recht ist aus Sicht des Gerichts anwendbar. Daher war der Vertrag über die Teilnahme an dem betriebenen Online-Glücksspiel nichtig. Rechtliche Grundlage stellt § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrages dar. Danach sind das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.
- Wie auch zahlreiche andere Gerichte macht die Kammer in Frankfurt in ihrem Urteil klar, dass es ein fatales Signal wäre, wenn Anbieter von illegalem Glücksspiel ihre Einnahmen behalten könnten. Zwar habe der Verbraucher freiwillig an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen, doch das Behalten von Geldern aus rechtswidrigen Glücksspielen würde das Verbot unterlaufen, so das Gericht. Sprich: Wer illegale Angebote unterbreitet, darf nicht belohnt werden.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geld im Online-Casino verzockt? Dr. Stoll & Sauer rät zur Klage
Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen nach für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 4. April 2022 klar gemacht, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21). Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer, der Verbrauchern bei Klagen unter die Arme greift.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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