100 Jahre Frauen in juristischen Berufen – Jahrestag des „Gesetzes über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“

Vor 100 Jahren, am 11. Juli 1922, wurde das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573) erlassen. Es beseitigte die formalen Hindernisse, gewährte Frauen den Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen. Am Jahrestag des Gesetzes blickte der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) im Rahmen einer hybriden Jubiläumveranstaltung im Bundesministerium der Justiz und online zurück auf die ersten Juristinnen, auf deren Schultern der Verein auch 2022 noch steht, um den Status quo für Frauen in juristischen Berufen zu diskutieren und gemeinsam Strategien für die Zukunft zu identifizieren.

„Der Blick auf 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen ist ein Blick zurück auf wichtige Vorkämpferinnen und juristische Vorbilder, ohne die wir heute nicht hier stehen würden. Das Jubiläum lehrt uns aber auch, dass wir nie am Ziel sind. Es gibt immer den nächsten Schritt, die nächste Herausforderung – und wir müssen uns auch gegen Rückschritte und Bedrohungen für Frauen- und Menschenrechte zur Wehr setzen. 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen ist also ein Grund zum Feiern, aber auch ein Auftrag für die Zukunft. Am Ziel sind wir noch lange nicht.“, fasst Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Botschaft des Abends zusammen.

Nach Begrüßungen durch Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck und djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig, blickte Rechtshistorikerin Prof. Dr. Marion Röwekamp in einem Statement auf den Kampf und die Errungenschaften der ersten Juristinnen und rief die Teilnehmenden zu Wachsamkeit auf, in Bezug auf aktuelle Angriffe auf Frauenrechte weltweit.

Im Anschluss diskutierten Rechtsanwältin Lucy Chebout, Stefanie Otte, Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle und Prof. Dr. Maria Wersig, moderiert von Dr. Helene Bubrowski, Parlamentskorrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, aktuelle Problemfelder für Frauen in juristischen Berufen und formulierten Forderungen für eine wirklich geschlechtergerechte (juristische) Zukunft.                         

2022 blickt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) im Rahmen der Kampagne „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ auf dieses ereignisreiche Jahrhundert zurück. Wo stehen Frauen in juristischen Berufen heute? Was wurde in den letzten 100 Jahren erreicht? Und was gilt es zu erreichen? Wer waren die Vorkämpferinnen, auf deren Schultern Juristinnen heute stehen? Die Kampagne soll beleuchten, welche Bedeutung das Gesetz von 1922 und entscheidenden Momente der letzten 100 Jahre für Frauen in juristischen Berufen, aber auch für unsere Gesellschafft, Rechtsstaat und Demokratie hatten. Warum ist es in Anbetracht von erstarkendem Rechtsextremismus und Antifeminismus so wichtig, dass gerade junge Jurist*innen sich auch heute rechtspolitisch engagieren?

Die Kampagne wir finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz. Neben der Jubiläumsveranstaltung umfasst sie u.a. eine  Podcast-Serie (erste Folgen hier hören), Veranstaltungen an historisch relevanten Universitäten, und eine Wanderausstellung, die von geeigneten Institutionen eingeladen werden kann. Mehr Informationen auf der Kampagnen-Seite.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel