Digitale Gewalt ist reale Gewalt

Medienanstalten setzen auf Kooperation und künstliche Intelligenz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Meinungsfreiheit schützen, Recht gemeinsam sichern und Demokratie ermöglichen – darum geht es beim Vorgehen gegen Delikte der Hasskriminalität im Rahmen der Arbeit der Medienaufsicht. Denn digitale Gewalt ist reale Gewalt.

Verstöße gegen die Menschenwürde, volksverhetzende Äußerungen oder die Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen sind online keine Seltenheit und sie sind Straftaten. Kooperationen zwischen den verschiedenen Medienanstalten sowie den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und regionalen Medienhäusern sind dabei Ausgangslage für zahlreiche Initiativen im gesamten Bundesgebiet. Ob „Verfolgen statt nur Löschen“, „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“, „Resignation ist keine Option“ oder „Keine Macht dem Hass“ – gemeinsames Ziel der Projekte ist es, auch im Internet keine rechtsfreien Räume zuzulassen und Hasskriminalität mit den Mitteln des Rechtsstaats zu begegnen.

Um sich weiter zu professionalisieren, arbeiten die vierzehn Medienanstalten in Deutschland mit einer speziell für die Ansprüche der Medienaufsicht entwickelten KI-Lösung, die beim Monitoring des Netzes unterstützt. Diese KI beschleunigt, vereinfacht und verbessert die Arbeit der Medienaufsicht insbesondere im Umgang mit Hassrede im Netz. Indem das Internet fortlaufend durchsucht wird und unsere Mitarbeitenden auf mögliche Rechtsverstöße hingewiesen werden, können Delikte der Hasskriminalität im Netz schnell gefunden und zur Anzeige gebracht werden. Auch die föderale Struktur der Strafverfolgung wird berücksichtigt, alle vierzehn Medienanstalten arbeiten hier gemeinsam, um ein Zeichen gegen Hassrede im Netz zu setzen.

Das Engagement der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM):

In Niedersachsen können Betroffene und Zeugen von Hass im Netz Verdachtsfälle und vermutete Rechtsverstöße direkt unter https://www.hassanzeigen.de bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN) melden. Diese ist bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angesiedelt. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Niedersächsischen Innenministerium und dem Niedersächsischen Justizministerium zur konsequenten Strafverfolgung von Hassrede im Internet geschlossen. Sie arbeitet hierfür eng mit den Strafverfolgungsbehörden des Landes zusammen. Im Rahmen der Kooperation nimmt die NLM insbesondere für kleinere Medienunternehmen eine Filterfunktion wahr: Sie prüft Verdachtsfälle von Hass im Internet auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz und bringt diese ggf. zur Anzeige. Zudem überprüft die NLM die Internetauftritte niedersächsischer Medienunternehmen auf mögliche strafrechtlich relevante Inhalte der Hasskriminalität und bringt diese ggf. zur Anzeige.

Die Pressemitteilung zur gemeinsamen Kooperationsvereinbarung gegen Hass im Netz finden Sie hier: https://www.nlm.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemeldungen/hatespeech-darf-nicht-folgenlos-bleiben

Um mögliche medienrechtliche Verstöße, insbesondere Hass im Netz, besser aufzuspüren, setzt auch die NLM künftig auf ein Tool, das mit künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet. Dadurch können Fälle von Hasskriminalität im Internet schneller gefunden und zur Anzeige gebracht werden.

Ausgewählte Angebote anderer Medienanstalten finden Sie unter folgenden Links:

Wir stehen für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu gerne an die Pressestelle der Niedersächsischen Landesmedienanstalt oder die gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten in Berlin.

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