Nackt am Strand
Strafrechtlich verboten ist die Nacktheit in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht. Trotzdem kann gemäß Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes beispielsweise wegen Belästigung der Allgemeinheit, wegen groben Unfugs oder wegen Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein Bußgeld verhängt werden. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass der Paragraf so allgemein und unbestimmt formuliert ist, dass immer der Einzelfall betrachtet werden muss.
Wer auf nahtlose Bräune steht, sollte sich aber – um Ärger zu vermeiden – textilfreie Strandabschnitte suchen, die es an fast jeder deutschen Küste und auch an deutschen Seen gibt. Wer in Deutschland an den Stränden hingegen blankzieht, an denen Freikörperkultur – kurz: FKK – verboten ist, dem drohen Verwarnungen oder auch Geldstrafen.
Nackt im Ausland
Die Dänen haben den Spieß sogar umgedreht. Dort sind die meisten Strände ‚Clothing-Optional‘, d. h., Kleidung ist erlaubt. Andere Länder sind jedoch nicht so freizügig – obwohl dort meist noch weitaus höhere Temperaturen herrschen als hierzulande. Wer dort allzu ungeniert der Freikörperkultur frönt, bekommt es im Ausland schnell mit den örtlichen Ordnungshütern zu tun. Die ARAG Experten raten daher, sich vorab über die landesüblichen Gepflogenheiten zu informieren.
Nackt in Aktion
Was ist aber, wenn es FKK-Fans hinaus in die Dünen oder den anliegenden Wald zieht? Hier gilt: Wenn sich niemand durch den Anblick von zu viel nackter Haut gestört fühlt, können FKK-Freunde auch nackidei wandern, klettern oder spazieren gehen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass auch in FKK-Bereichen Schlafzimmer-Zärtlichkeiten nicht öffentlich ausgelebt werden dürfen. Sex an Strand und Co. ist fast überall auf der Welt verboten und gilt rechtlich gesehen als Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Nackt vor der Kamera
An fast allen FKK-Stränden finden sich Verbotsschilder, die das Fotografieren verbieten. Aber auch ohne aufgestellte Schilder raten die ARAG Experten, andere Menschen nicht ungefragt zu fotografieren, da auch an FKK-Stränden das sogenannte Recht am eigenen Bild (Paragrafen 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG)) gilt. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dient dazu, die Privatsphäre jedes Menschen – groß wie klein – vor ungewollten Bildveröffentlichungen, egal in welcher Form, zu schützen.
Nackt zu Hause
Auch zu Hause im heimischen Garten oder auf dem Balkon darf nackt Sonne getankt werden – sofern der Hausfrieden nicht gestört wird (Amtsgericht Merzig, Az.: 23 C 1282/04). Allerdings sieht das laut der ARAG Experten anders aus, wenn sich in der Nähe ein Spielplatz, eine Schule oder Kita sowie eine kirchliche Einrichtung befinden oder mit dem Nacktsein eine gezielte Provokation einher geht. Wer als Mieter nackig sonnenbaden und sich dennoch vor den Blicken der Nachbarn schützen möchte, darf einen unauffälligen Sichtschutz anbringen (Amtsgericht Neubrandenburg, Az.: 6 C 162/06).
Lebensrettende Badekleidung
An einigen FKK-Stränden darf gar keine Kleidung getragen werden – auch keine Badeanzüge oder Bikinis. Ausnahmen gelten laut ARAG Experten meist nur für Kinder und Jugendliche. Wie wichtig allerdings beim Schwimmen die Farbe bei der Badebekleidung sein kann, hat ein Farb-Test-Experiment der amerikanischen Organisation ALIVE Solutions , die sich für Wasser- und Badesicherheit engagiert, aufgezeigt. So wurden verschiedene Farben von Badeoutfits im und unter Wasser in unterschiedlichen Gewässern getestet. Sowohl in klarem Poolwasser als auch in trüberem Seewasser kommt die Organisation zum gleichen Ergebnis: Weiße und hellblaue Farben verschwinden optisch unter Wasser und sind schnell gar nicht mehr zu sehen. Auch dunkle Farben, helles Gelb oder Rot sowie Blau- und Grüntöne fallen unter Wasser nicht mehr ausreichend auf. Zum besseren Schutz empfehlen die Experten daher kontrastreiche Badekleidung, am besten in den Farben: pink, orange und in Neon.
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