DBR sieht Licht und Schatten bei Triage-Gesetzentwurf

DBR-Sprecherratsvorsitzender Adolf Bauer: „Die Ausnahmeregelung für das Mehraugenverfahren torpediert letztlich genau jene Ziele der vorangestellten Regelung und bietet ein Einfallstor, die Schutzvorschrift regelhaft zu umgehen.“

Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) findet am Donnerstag (28. Juli 2022) eine Verbände-Anhörung zum Referentenentwurf eines Triage-Gesetzes statt. Das Gesetz soll "Leitplanken" für diskriminierungsfreie Entscheidungen in nicht mehr zu verhindernden Triage-Situationen setzen. Positiv wertet der Deutsche Behindertenrat (DBR) den unmissverständlichen Ausschluss einer ex-Post-Triage.  „Damit stehen bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition, solange eine intensivmedizinische Behandlung noch indiziert ist und dem Patientenwillen entspricht“ so DBR-Sprecherratsvorsitzender Adolf Bauer.

Darüber hinaus begrüßt der DBR die gesetzliche Vorgabe des „Mehraugenprinzips“ für die Zuteilungsentscheidung. Sind Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen von der Zuteilungsentscheidung betroffen, muss zudem eine zusätzliche verpflichtende Einbindung einer weiteren Person mit entsprechender Fachexpertise für die Behinderung oder die Vorerkrankung in dem Mehraugenverfahren erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es für Bauer nicht nachvollziehbar, dass zugleich von dieser Regelung eine Ausnahme bei Eilbedürftigkeit normiert wird, die de facto die Gefahr birgt, die Ausnahme zur Regel zu machen. „Die Beteiligung einer fachkundigen Person für Behinderung oder Vorerkrankungen soll der Gefahr entgegenwirken, dass Behinderungen oder Vorerkrankungen aus Mangel an Fachkenntnissen oder aus zeitlichen Gründen in der Akutsituation – vorschnell und fälschlicherweise – mit einer geringeren kurzfristigen und aktuellen Überlebenswahrscheinlichkeit in Verbindung gebracht werden. Die Ausnahmeregelung für das Mehraugenverfahren torpediert letztlich genau jene Ziele der vorangestellten Regelung und bietet ein Einfallstor, die Schutzvorschrift regelhaft zu umgehen. “Zudem fehlen nach Auffassung des DBR dringend erforderlich spezifische Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Pflege und insbesondere des intensivmedizinischen Personals.  „Im Fokus der Aus- und Weiterbildung sollten eine barrierefreie Kommunikation, die Sensibilisierung für Diskriminierungsrisiken, der Abbau von Unsicherheiten und Vorurteilen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die Vermittlung behinderungsspezifischer Kenntnisse und der Abbau stereotypisierender Sichtweisen stehen“, erläutert Bauer. Der DBR sieht Bund und Länder in der Pflicht, notwendige Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.

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