Suche nach Ausbildungsplatz zählt für Rente

ARAG Experten raten jungen Menschen, die sich nach einem Ausbildungsplatz umschauen, sich für die Zeit der Suche bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend zu melden. Denn dann gilt die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung als so genannte Anrechnungszeit. Das sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden, die aber für die spätere Rente angerechnet werden. Diesen Vorteil nutzen können junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren. Voraussetzung: Die Suche muss mindestens einen Kalendermonat dauern. Nach Auskunft der ARAG Experten können sich auch über 25-Jährige die Zeit der Suche anrechnen lassen; sie müssen allerdings vorher bereits Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, indem sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig gewesen sind.
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