„An der Masern-Impfpflicht für Kinder führt kein Weg vorbei“

Ausdrücklich begrüßt der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski   das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Masern-Impfpflicht für Kinder rechtens ist. „Das Risiko von hochansteckenden Krankheiten wie Masern wird häufig unterschätzt“, erklärt  Pinkowski. „Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit.“ Bei der Infektion der oberen Atemwege in Kombination mit einem roten, fleckigen Hautausschlag seien Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung möglich.

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hatte im Jahr 2019 das sogenannte Masernschutzgesetz unterstützt. Bei hohen Durchimpfungsraten sei es möglich, einzelne Krankheitserreger regional und sogar weltweit zu eliminieren. Ein fehlender Impfschutz bedeute nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen des Nichtgeimpften, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, begründeten die Abgeordneten des Ärztetages ihren Beschluss.

„Wenn wir das gesundheitliche Risiko des Einzelnen und die Gefahr von Massenausbrüchen verhindern wollen, führt an der Masern-Impfflicht für Kinder aus medizinischer Sicht kein Weg vorbei“, so Pinkowski.  Seit 1. März 2020 dürfen daher Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. „Zwar stellt die Pflicht zur Impfung einen Eingriff in die Rechte der Eltern und der Kinder dar, doch der Schutz gefährdeter Menschen muss angesichts der hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs Vorrang haben“, betont Pinkowski.

Über Landesärztekammer Hessen

Ausdrücklich begrüßt der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Masern-Impfpflicht für Kinder rechtens ist. „Das Risiko von hochansteckenden Krankheiten wie Masern wird häufig unterschätzt“, erklärt Pinkowski. „Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit.“ Bei der Infektion der oberen Atemwege in Kombination mit einem roten, fleckigen Hautausschlag seien Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung möglich.

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hatte im Jahr 2019 das sogenannte Masernschutzgesetz unterstützt. Bei hohen Durchimpfungsraten sei es möglich, einzelne Krankheitserreger regional und sogar weltweit zu eliminieren. Ein fehlender Impfschutz bedeute nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen des Nichtgeimpften, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, begründeten die Abgeordneten des Ärztetages ihren Beschluss.

„Wenn wir das gesundheitliche Risiko des Einzelnen und die Gefahr von Massenausbrüchen verhindern wollen, führt an der Masern-Impfflicht für Kinder aus medizinischer Sicht kein Weg vorbei“, so Pinkowski. Seit 1. März 2020 dürfen daher Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. „Zwar stellt die Pflicht zur Impfung einen Eingriff in die Rechte der Eltern und der Kinder dar, doch der Schutz gefährdeter Menschen muss angesichts der hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs Vorrang haben“, betont Pinkowski.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel