Balkonpflanzen gießen

Wer seine Blumen auf dem Balkon gießt, muss nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. Rücksicht nehmen. Das gilt insbesondere für Blumenkästen, die auf der Balkonbrüstung stehen oder an der Außenseite angebracht sind.

Konkret heißt das, mit dem Gießen abwarten, bis sich erkennbar keine Nachbarn unter dem Balkon befinden (LG München I 1 S 1836/13). Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht „unten“ wohnende Nachbarn beeinträchtigen oder die Fassade des Hauses (AG München 271 C 73794/00). Hat der Mieter beim Blumengießen den Vermieter auf dem Balkon darunter mit Wasser getroffen, kommt eine Kündigung allenfalls in Betracht, wenn der Vermieter eine mutwillige Schädigung nachweist (AG Nürnberg 26 C 4676/93).

Ist der Wasserdruck an der Zapfstelle im Bereich der Küchenzeile so gering, dass eine Wasserentnahme beispielsweise als Trinkwasser, für die Essenszubereitung, zum Spülen, Waschen, Blumengießen und für viele andere Tätigkeiten nicht, bzw. nur "tröpfchenweise" möglich ist, ist der Mieter laut Amtsgericht Moers (Az. 561 C 220/17) berechtigt, die Miete um 5 Prozent zu mindern.

Gehört ein gemeinschaftlicher Garten zum Mietshaus, dann gießen nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Franz Obst, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. und Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Mietervereine, in der Regel die Mieter oder der Hausmeister die Pflanzen im Garten. Die Kosten, die für das Bewässern anfallen, sind umlegbare Betriebskosten, nämlich Kosten der Be- und Entwässerung. Das heißt, in der Regel zahlen die Mieter die Bewässerung des Gemeinschaftsgartens.

Tipp: Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen erhalten Mitglieder kostenlos beim Mieterbund Mittelrhein e. V. (Telefon: 0261 / 15096 – oder – 02631 / 24547).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mieterbund Mittelrhein e. V.
Markenbildchenweg 15
56068 Koblenz
Telefon: +49 (261) 15096
Telefax: +49 (261) 15700
https://mieterbund-mittelrhein.de/

Ansprechpartner:
Andrea Meierhans
3. Vorsitzende und Geschäftsführerin
Telefon: +49 (261) 150-96
Fax: +49 (261) 157-00
E-Mail: a.meierhans@mieterbund-mittelrhein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel