Für die Kliniken bedeutet diese Ignoranz, dass inzwischen extrem viele ungeplante ambulante Patienten bei gleichzeitig hohen Personalausfällen zu versorgen sind. Für die Patienten bedeutet diese Situation lange Wartezeiten und wachsende Unzufriedenheit. Die Krankenhäuser mit Zentralen Notaufnahmen werden damit außerdem weiter anwachsende Defizite in Milliardenhöhe in Kauf nehmen müssen. Das ist dann der „Dank“ dafür, dass sie hier die Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung übernehmen, die den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung hat. Eine Verpflichtung, die sie seit Jahren nur lückenhaft erfüllt und zudem die Kliniken, die für sie in die Bresche springen, aus dem Budget der KV mehr als schlecht bezahlt. Für die Kassenärztlichen Vereinigungen und damit auch für die Krankenkassen im Übrigen ein durchaus lukratives Geschäft, das sie daher vermutlich auch nicht gern ändern möchten.
Die Lösung für diese unhaltbare Situation kann aus Sicht des VKD und der praktischen Erfahrungen des Managements nur darin bestehen, den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung den Kliniken zu übertragen und die Krankenkassen zu verpflichten, diese Übertragung der Leistungen auch vollständig zu finanzieren. Dafür ist eine entsprechende gesetzliche Änderung notwendig, die zeitnah erfolgen muss. Nur mit einer solchen klaren gesetzlichen Regelung werden die Zentralen Notaufnahmen auch ihre strukturellen und personellen Kapazitäten dem Bedarf entsprechend anpassen können.
Auf Kosten und zu Lasten der Krankenhäuser und damit auch der Patienten diesen Notstand einfach laufen zu lassen, die Schuld dafür gegebenenfalls sogar den Kliniken zuzuschieben, von denen jetzt bereits 60 Prozent mit steigender Tendenz in roten Zahlen stecken, ist nicht nur unfair, sondern schadet der Gesundheitsversorgung insgesamt.
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