Im Referentenentwurf sei zwar völlig korrekt ausgeführt worden, dass es in den Verhandlungen zu den Pflegebudgets zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen seit Jahren zu einem Verhandlungsstau gekommen ist – ein Umstand, den der VKD immer wieder kritisiert hat. Allerdings entstehe der Eindruck, dass der Gesetzgeber die Schuld dafür vor allem bei den Krankenhäusern sehe. Dr. Düllings: „Das weisen wir entschieden zurück. Die vorgesehenen Maßnahmen ignorieren die ursächliche Problematik, übersehen deren Tragweite und führen im Ergebnis so auch zu den angedrohten erheblichen Sanktionen, die ausschließlich die Krankenhäuser betreffen sollen.“
Vor allem seit 2020 ist auf Seiten der Kostenträger flächendeckend eine massive Blockade- und Verzögerungshaltung der Budgetverhandlungen zu beobachten. Wegen ihrer besonderen Finanzierungsrelevanz sehr unbeliebte Themen wie die Vereinbarung eines an den tatsächlichen Kosten orientierten Pflegebudgets sowie die Finanzierung des zusätzlichen Personalbedarfs zur Erfüllung der Richtlinie Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) werden zum Teil von den Kassen durch Anforderung immer neuer Unterlagen immer weiter hinausgezögert. Rechtsansprüche auf Finanzierung werden nicht beachtet und anderes mehr. Jede Verzögerung der Krankenkassen soll auch in dem neuen Gesetz ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. Hier fordert der VKD zumindest eine Gleichbehandlung von Krankenhäusern und Krankenkassen, am besten aber den Verzicht auf Strafandrohungen überhaupt.
Insgesamt irritiert die Grundannahme, Krankenhäuser hätten ein irgendwie geartetes Interesse daran, Budgetvereinbarungen zu verzögern. Das Gegenteil ist der Fall. Die finanziellen Nachteile rückwirkender Budgetfestsetzungen tragen alleine die Kliniken.
Sorgen macht den Krankenhäusern zudem der vorgesehene Zeitplan, der mit den neuen Regelungen umgesetzt werden soll. Auch hier sind Strafen vorgesehen, die einseitig zu Lasten der Krankenhäuser gehen. Hier wird ein Druck aufgebaut, der ebenfalls befürchten lässt, dass u.a. Ergebnisse von Schiedsstellenverfahren durch die enggesetzten Fristen deutlich zum Nachteil der Kliniken ausfallen werden. So können dann auch keine medizinisch-leistungsgerechten und den geltenden Rechtsansprüchen entsprechenden Budgetabschlüsse entstehen. Der VKD fordert hier einen angemessenen Zeitraum zur Aufbereitung, Plausibilisierung und Prüfung der Unterlagen – also mehr Zeit für die Abarbeitung der vielen ausstehendenden Budgetvereinbarungen, etwa über eine sukzessive Frist für die einzelnen noch ausstehenden Budgetjahre.
Dass dem Ministerium per Gesetz die Verordnungsermächtigung erteilt werden soll, Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs in der unmittelbaren Patientenversorgung zu machen, ist für das Krankenhausmanagement ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wir sind uns ja mit der Politik darüber einig, dass insgesamt mehr Personal notwendig ist. Aber der Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann ja vom Gesetzgeber noch gar nicht näher quantifiziert werden. Aus unserer Sicht eine Maßnahme ins Blaue, die beschlossen werden soll, ohne dass eine fundierte Folgenabschätzung vorgesehen ist. Letztlich würden auch hier die Krankenhäuser mit den Konsequenzen konfrontiert und alleine gelassen. Sie müssten die Personalanforderungen umsetzen, die derzeit aber wegen des Fachkräftemangels gar nicht erfüllt werden könnten. Auch dies soll dann wiederum Sanktionen nach sich ziehen. Ein wohlklingendes Projekt der Politik, das in der Praxis an seiner Umsetzbarkeit scheitern und nur Frust auslösen würde.
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