„Wir brauchen eine Stärkung der Apotheken, um die Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Regionen und Wohngebieten dauerhaft zu sichern“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), zum Votum der Länderkammer: „Die Landesregierungen sind nahe dran an der Gesundheitsversorgung der Menschen und kennen deren Bedarf. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass der Bundesrat die vom Bundesgesundheitsminister vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags ablehnt. Der Deutsche Apothekertag fordert den Gesetzgeber auf, das Apothekenhonorar zu erhöhen statt abzusenken. Nun ist auch der Bundestag aufgefordert, die Apotheken vor Ort zu stärken.“
Die 18.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigten machen nur 1,9 Prozent Anteil an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Mit der von der Bundesregierung geplanten Erhöhung des Apothekenabschlags um 13 Prozent von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz würden die Apotheken mit 120 Millionen Euro netto pro Jahr belastet werden. Der Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro (brutto) wird bei der Abgabe eines rezeptpflichtigen Arzneimittels in der Apotheke vom so genannten Fixum in Höhe von 8,35 Euro (netto) durch die Krankenkasse wieder abgezogen, so dass dadurch das effektive Honorar der Apotheke sinkt.
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