Beitragserhöhung müssen durch PKV detailliert begründet werden
Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Die Rechnungsgrundlage muss detailliert erklärt werden, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Bietet die Krankenkasse aufgrund des technischen Fortschritts mehr Leistungen an? Hat sich die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Vorübergehende Änderungen rechtfertigen keine höheren Beiträge. In diesen Grenzen lässt der Bundesgerichtshof Beitragserhöhungen zu. Wie sah das jetzt im vorliegenden Fall bei der Signal Iduna aus?
- Der privat krankenversicherte Kläger wurde mehrmals von der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. mit höheren monatlichen Beiträgen konfrontiert. Der Kläger zahlte zunächst die Beitragserhöhungen klaglos. Als die Erhöhungen ihm zu viel wurden und er sie vor allem nicht mehr nachvollziehen konnte, ließ er die Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung gerichtlich überprüfen.
- Das Landgericht Potsdam bestätigte in seinem Urteil, dass die Erhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung formell unwirksam waren. Die Erhöhungsschreiben haben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen.
- Laut Gesetz müssen die Beitragserhöhungen für Versicherte nachvollziehbar begründet werden. Für das Landgericht Potsdam entsprachen die Begründungen der PKV nicht den gesetzlichen Anforderungen. Signal Iduna begründete die Beitragserhöhungen nur mit pauschalen Angaben, was nach der Rechtsprechung des BGH nicht ausreicht.
Der vorliegende Fall zeigt für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wie gut die Chancen für die Verbraucher stehen, zu viel bezahlten PKV-Beiträge wieder zurückzuholen. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de