Der Caritasverband begrüßt, dass mit der von der Bundesregierung jetzt in Angriff genommenen Ausweitung der Wohngeldansprüche auch für Menschen, die in Altenheimen leben, die Wohnkosten sozialstaatlich besser abgefedert werden sollen. „Die Wohngeldreform muss so gestaltet werden, dass das Wohngeld für die Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe einfach zu beantragen und praxisgerecht bemessen ist,“, betont die Caritas-Präsidentin. Der politische Handlungsbedarf in der Pflege sei damit aber nicht erledigt, es müssten dringend weitere Schritte folgen.
„Eine gute Lösung für die Pflege muss an mehreren Hebeln ansetzen. Wichtig wäre, dass der Bund die Kosten der medizinischen Behandlung von Pflegebedürftigen sowie die Ausbildungskosten, die derzeit über die Eigenanteile zu finanzieren sind, übernimmt.“
Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen
Die Caritas unterstützt die Idee eines Zuschusses des Bundes an die Pflegeversicherung, um die Pflegeversicherung zu entlasten: Der Bund sollte die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger in den Bundeshaushalt übernehmen, so dass der Pflegeversicherung dieser Betrag zur Entlastung zur Verfügung steht.
Vorkehrungen für den Coronawinter
Jenseits der strukturellen Reformen in der Pflege müssen pflegepolitische Vorkehrungen getroffen werden für die nächsten Phasen der Pandemie, die längst nicht vorbei ist. Kommen im nächsten Jahr eine oder mehrere neue Infektionswellen auf uns zu, müssen Pflege-Einrichtungen, insbesondere in der Tagespflege, erneut mit Einnahmeneinbußen rechnen. Voraussichtlich werden auch zusätzliche Kosten anfallen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen und sie zum Beispiel durch Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter ersetzt werden müssen.
„Auch im Coronawinter 2022/23 muss alles getan werden, um die Orte aufrecht zu erhalten, an denen die Menschen gepflegt und betreut werden. Der Schutz eines sozialen Netzes, das auch in Krisenzeiten verlässlich trägt, geht nicht zum Nulltarif,“ so der Deutsche Caritasverband.
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