Danach ist es Eintracht Frankfurt zum einen untersagt, zum nächsten Auswärtsspiel in einem UEFA-Clubwettbewerb Eintrittskarten an seine Fans zu verkaufen („Auswärtssperre“). Zum zweiten wird Eintracht Frankfurt auferlegt, zum nächsten Heimspiel in einem UEFA-Clubwettbewerb eine Teilschließung von mindestens 1.000 Plätzen im Stadion sicherzustellen („Teilsperre“). Beide vorbenannten Strafen sind für einen Zeitraum von ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.
Hinzu kommt eine Geldstrafe von insgesamt 45.000 Euro für die Hessen.
Die Ausschlussstrafen wurden ausdrücklich für den Tatbestand des rassistischen Verhaltens verhängt, also dem Zeigen des „Hitlergrußes“ und weiterer faschistischer Gesten, die von zwei Personen vor dem Spiel in Richtung französischer Anhänger getätigt wurden.
Im Ergebnis bedeutet das Urteil, dass sowohl das kommende Heimspiel gegen Tottenham Hotspur als auch das darauf folgende Auswärtsspiel in London ohne Einschränkungen ausgetragen werden können.
„Das Urteil berücksichtigt ganz offensichtlich nicht nur die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen rund um das Spiel und die Ausnahmezustände in der Stadt und im Stadion, sondern auch unsere enormen organisatorischen Bemühungen und insbesondere die klare Haltung und Kommunikation des Clubs zu den Vorkommnissen“, bewertet Vorstandsmitglied Philipp Reschke in einer ersten Reaktion den Urteilsspruch. Die Entscheidungsgewalt in diesem Verfahren war Mitte der Woche von der UEFA Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer direkt auf die Berufungskammer der UEFA übertragen worden, die am Abend ihr Urteil verkündete.
Eintracht Frankfurt e. V.
Alfred-Pfaff-Straße 1
60386 Frankfurt
Telefon: +49 (800) 743-1899
https://www.eintracht.de
Leiter Medien und Kommunikation
Telefon: +49 (69) 99503-100
E-Mail: theimann@eintracht-frankfurt.de