Insgesamt vier Verhaltensregeln bittet die Nationalparkverwaltung zum Schutz von Mensch und Tier zu beachten. (1) Die Weide darf nur am vorgesehenen Tor betreten werden. An diesem Tor befindet sich ein Hebel, mit dem es geöffnet werden kann. Nach dem Hindurchgehen muss das Tor wieder geschlossen werden. (2) Die Weide ist umgeben von einem Stromzaun, der im eigenen Interesse nicht berührt werden sollte. (3) Hunde dürfen von Herrchen und Frauchen auf der Weide – wie überall im Nationalpark – nur an der Leine geführt werden. Ein Sicherheitsabstand ist einzuhalten, um unsere tierischen Landschaftspfleger nicht zu beunruhigen und auch die Hunde nicht in Gefahr zu bringen. (4) Die Weidetiere dürfen nicht gefüttert werden. Der Schäfer kümmert sich um die Tiere und sorgt für eine gute Versorgung. Zusätzliches Futter brauchen und vertragen die Schafe und Ziegen nicht.
„Der Hintergrund der Beweidung ist der Artenschutz. Hier werden insbesondere die Gelbbauchunke und der Skabiosen-Scheckenfalter geschützt. Beides sind Arten des sogenannten extensiv genutzten Offenlandes, die in unserer intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft sehr selten geworden sind – so selten, dass sie und ihre Lebensräume im Rahmen des Schutzgebietsnetzwerkes NATURA 2000 unter europäischem Schutz stehen. Unserer großen Verantwortung kommen wir mit dieser dauerhaften Beweidung mit Schafen und Ziegen nach. Damit wird der Lebensraum dieser seltenen Tierarten bei uns im Hainich erhalten“, so Nationalparkleiter Manfred Großmann. „Wichtig war uns aber von Beginn der Planung an, dass die Fläche auf dem Wanderweg weiterhin für Besucher und Besucherinnen, und auch deren vierbeinige Begleiter, begehbar bleibt. Wir hoffen nun auf ein gutes Nebeneinander von Mensch und Weidetier!“, so der Nationalparkleiter weiter.
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