„Die Beschlüsse der Mitgliedstaaten über Notfallmaßnahmen zur Strompreisreduzierung sind ein wichtiger Schritt Positiv ist insbesondere, dass die Maßnahmen als Krisenbekämpfungs-Instrument zeitlich begrenzt sind und nicht in die Preisbildung am Markt eingreifen.
Bei der angestrebten Reduzierung der Stromnachfrage und Erlösabschöpfung ist nun wichtig schnell zu klären, wie diese Maßnahmen auf nationaler Ebene operativ umgesetzt werden sollen. So soll ab dem 1. Dezember 2022 eine Erlösobergrenze von 180 EUR/MWh für Betreiber von Kernenergie-, Braunkohle- und Mineralöl-Kraftwerken sowie von erneuerbare Energien-Anlagen gelten. Richtig ist, dass die Steinkohle nicht dazu zählt: Sie wäre bei der 180er-Erlösgrenze sonst unwirtschaftlich. Das wiederum würde einen Rückschlag für die Versorgungssicherheit bedeuten.
Die Mitgliedstaaten sollen Flexibilität bei der Umsetzung bzw. Anwendung erhalten. So können nationale Notfallmaßnahmen wie der Abwehrschirm schneller greifen. Oder -im Ernstfall oder wenn Maßnahmen nicht ausreichen- können die Mitgliedstaaten schnell reagieren bzw. kurzfristig nachsteuern.
Wichtig ist, dass die EU-Kommission im nächsten Schritt den beihilferechtlichen Rahmen anpasst, damit nationale Unterstützungsprogramme zügig umgesetzt werden können. Auch Stadtwerke müssen schnell auf Liquiditätshilfen von Bund und Ländern zurückgreifen können, sollten weiter steigende Beschaffungskosten und Sicherungseinlagen dies notwendig machen. Wir bauen darauf, dass sie ebenfalls zu den von der Bundesregierung angekündigten Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen im Abwehrschirm Zugang erhalten und setzen darauf, dass sich Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen konsequent auf eine Lösung in diesem Sinne verständigen. Zuletzt hatten die Länder sich für einen Schutzschirm eingesetzt.
Die im Rat diskutierte EU-weite Preisobergrenze für Erdgas sehen wir –wie die EU Kommission- hingegen kritisch, weil sie viele Risiken birgt: Zum einen könnte sie die Position der EU-Staaten im internationalen Wettbewerb um Gasmengen schwächen und damit das Ziel der Versorgungssicherheit konterkarieren. Des Weiteren würde dies ein Systemwechsel weg von der marktlichen Energiewirtschaft bedeuten.”
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.
Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de
Leiterin Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-221
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: misch@vku.de
Referentin Kommunikation und Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-225
E-Mail: kammer@vku.de