Kurzzeitpflege wird eingestellt

Die Kurzzeitpflege im Kreiskrankenhaus Alsfeld wird sukzessive eingestellt. Dies hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung in dieser Woche beschlossen. Die Patienten, die im Moment das Angebot der AMANDUS Pflege- und Dienstleistungsgesellschaft nutzen oder für die nächsten Wochen und Monate angemeldet sind, werden selbstverständlich weiterhin betreut. Allen Mitarbeitern der Gesellschaft wurde eine Arbeitsplatzgarantie gegeben, sie können in den stationären Bereich des Krankenhauses beziehungsweise in die ambulante Pflege wechseln.

Seit 1997 nimmt das Kreiskrankenhaus Patienten in der Kurzzeitpflege auf. Zunächst gab es sogenannte „eingestreute Plätze“: Waren auf einer Station Betten frei, wurden sie für die Kurzzeitpflege genutzt. 2004 wurden dann 20 feste Plätze auf einer eigenen Station eingerichtet. „Das Angebot wurde damals ausgebaut, weil der Bedarf da war“, erklärt Geschäftsführer Volker Röhrig. Mittlerweile aber bieten acht Alten- und Pflegeeinrichtungen im Altkreis Alsfeld – zum Teil erst in jüngster Zeit eröffnet – Kurzzeitpflege an. Dort stehen insgesamt 56 Plätze zur Verfügung, die von Patienten gerne genutzt werden.

Die Folge: Die Auslastung in Alsfeld ging merklich zurück. Dabei war es ohnehin schon schwierig, die Kurzzeitpflege in einer Größenordnung mit nur 20 Plätzen wirtschaftlich zu führen, da entsprechendes Personal im Schichtbetrieb vorgehalten werden muss, schildert Geschäftsführer Röhrig. Hinzu kommt, dass man Kostendeckung erst erreicht, wenn die Station durchgehend zu mindestens 85 Prozent ausgelastet ist. Vor Corona wurde dieser Wert erreicht, lag zum Beispiel 2018 bei 92 Prozent. Mit der Pandemie brach die Auslastung dann allerdings ein – auf zuletzt 52 Prozent im vergangenen Jahr. „Corona hat die Entwicklung noch einmal beschleunigt“, so Volker Röhrig.

Hinzu kommt der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der sich auch in der Kurzzeitpflege in Alsfeld bemerkbar gemacht hat. „Um es auf den Punkt zu bringen: Wir müssen Personal vorhalten, das wir nicht haben, bei einer gleichzeitig geringen Auslastung“, sagt Röhrig.

Vor diesem Hintergrund hat sich nun der Aufsichtsrat für die ordentliche Kündigung der Verträge mit den Leistungsträgern ausgesprochen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr, so dass das Pflegeangebot nicht abrupt eingestellt, sondern allmählich auslaufen wird. Somit können auch in den nächsten Wochen und Monaten noch Patienten betreut werden.

Auch ohne eigene Kurzzeitpflege „werden wir die Menschen, die nach einem Krankenhaus-Aufenthalt Hilfe brauchen, und ihre Angehörigen selbstverständlich begleiten und bei der Suche nach einem Platz in einer anderen Einrichtung behilflich sein“, kündigt der Geschäftsführer an.

„Was unsere 15 Mitarbeiter aus der Kurzzeitpflege angeht, so hoffe ich sehr, dass sie sich alle entscheiden, weiterhin in der Familie des Kreiskrankenhauses mit seinen Töchterunternehmen tätig zu sein.“ Sie leisten wichtige und wertvolle Arbeit, die sie künftig im stationären oder im ambulanten Bereich sehr gut einbringen können, „damit wir leistungsstark noch mehr Patienten versorgen können“, so Röhrig abschließend

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel