Fehlwürfe und Horten bei Elektro-Kleingeräten besonders verbreitet
Die richtige Entsorgung von Elektro-Kleingeräten stellt Viele vor eine große Herausforderung. Einerseits ist der schnelle Wurf von beispielsweise alten Kabeln, der alten Fernbedienung oder auch der (Einweg)-E-Zigarette in den Hausmüll zu leicht und verlockend, aber schlicht falsch. Laut einer aktuellen Studie reichen allein die in Großbritannien pro Jahr weggeworfenen Einweg-E-Zigaretten aus, um 1.200 Batterien für Elektrofahrzeuge herzustellen. Anderseits können sich viele Menschen nur schwer von ihren ausgedienten Geräten trennen und horten diese in Schubladen oder Kellern. So lagern schätzungsweise allein über 200 Millionen alte Handys in deutschen Haushalten. Dadurch gehen viele Geräte der Kreislaufwirtschaft verloren, da die verbauten Rohstoffe, wie Seltene Erden oder Lithium, nicht wiedergewonnen werden können. Dies führt im nächsten Schritt dazu, dass diese Rohstoffe weiterhin in großen Mengen, teils unter widrigsten Umständen, abgebaut und exportiert werden müssen. Vorstand Alexander Goldberg (stiftung ear) sieht daher dringend Handlungsbedarf: „Die Bevölkerung für das Thema der korrekten E-Schrott-Entsorgung weiter zu sensibilisieren und etwas gegen das Horten und die Fehlwürfe zu unternehmen, ist elementar für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.“
Lass los – auch wenn es wehtut. Entsorge deinen E-Schrott jetzt!
Seit Herbst 2019 informiert die stiftung ear die Menschen über den korrekten Umgang mit Elektro-Altgeräten. Es wurde die Aufklärungskampagne Plan E ins Leben gerufen, welche bundesweit die Menschen erreicht und dafür sorgen soll, die ordnungsgemäße Entsorgung von E-Schrott deutlich zu erhöhen, klimapositives Verhalten anzustoßen und die Sammelquote langfristig zu verbessern. Seit letztem Jahr spricht sich die Kampagne mit dem Claim „Lass los – auch wenn es wehtut“ ebenfalls gegen das Horten von Elektro-Altgeräten aus. „Wenn die Geräte nicht mehr benötigt, nicht mehr repariert oder weiterverschenkt werden können, sind sie E-Schrott und müssen korrekt entsorgt werden. Ob auf dem Wertstoffhof oder im Handel – es gibt viele Rückgabemöglichkeiten“ erklärt Generalbevollmächtigte Dr. Andrea Menz (stiftung ear) die Message der Kampagne. Es gilt sich also von den defekten Altgeräten zu trennen und loszulassen – denn eigentlich ist jeden Tag E-Waste-Day.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
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