Rückruf für Mercedes-Benz-Modelle ist verpflichtend
Der Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher. Beim Dieselskandal stehen die Stickoxid-Emissionen (NOx) im Mittelpunkt. Allerdings besteht seit Jahren auch der Verdacht, dass die Motoren zu viel Kohlendioxid (CO2) ausstoßen. Mit dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 8. November 2021 erhärtet sich der Verdacht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum Rückruf zusammen:
- Aus Sicht des KBA hat Mercedes zu niedrige Angaben beim CO2-Ausstoß gemacht. Sie passen mit der Realität nicht zusammen. Mit dem jetzt aufzuspielenden Software-Update sollen die CO2-Werte auf die erlaubten Werte gedrückt werden.
- Im Aufforderungsschreiben teilt die Mercedes-Benz Group AG Folgendes mit: „Wegen eines Aufbaufehlers auf dem Prüfstand ist es bei bestimmten Fahrzeugvarianten zu Ungenauigkeiten bei der Ermittlung von CO2-Emissionenswerten im Rahmen der Typgenehmigung gekommen. Diese könnte zu einer geringfügigen Überschreitung der in der Typgenehmigung angemeldeten CO2-Emissionswerte führen. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden wir daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die Software des Motorsteuergerätes Ihres Fahrzeugs aktualisieren, um die Ungenauigkeit zu korrigieren. Daneben werden mit der neuen Software auch die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.“
- Letztlich bedeutet das, dass seit Jahren tausende von Fahrzeugen auf den deutschen Straßen unterwegs sind, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerten entsprechen. Das führt zu erhöhtem Spritverbrauch und natürlich zu Umweltschäden.
- Der Rückruf ist verpflichtend. Verbraucher müssen ihm nachkommen. Wer sich weigert, muss mit der Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen.
- Bereits bei den Software-Updates rund um den Diesel-Abgasskandal hat sich gezeigt, dass Updates zu Folgemängeln führen. Aus diesem Grund ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Mercedes-Benz-Kunden ein Schaden entstanden. Den Verbrauchern steht daher Schadensersatz zu.
- Vom Rückruf sind weltweit über 126.000 Fahrzeuge betroffen. In Deutschland sind es über 21.000. Betroffen sind folgende Modelle:
Mercedes-Benz A-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015
Mercedes-Benz B-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015
Mercedes-Benz CLA, Euro 5, Baujahr 2012-2015 - Wie sieht unser Rat aus:
- Selbst wenn das Update sich bereits in der Motorsteuerung befindet, haben Mercedes-Benz-Kunden immer noch Ansprüche auf Schadensersatz.
- Liegt noch kein Rückrufschreiben vor, können sich die Kunden sicher sein, dass sie nicht vergessen werden. Auch in einem solchen Fall ist es bereits ratsam, anwaltliche Unterstützung einzuholen.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berät in allen Fragen professionell und kompetent rund um das Thema Abgasskandal. Bereits zu Beginn im kostenlosen Online-Check wird gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht, ehe man sich auf ein Vorgehen gegen den Autobauer entscheidet.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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