Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Vorlagefrist der testierten Jahresabschlüsse für 2020 und 2021 durch wichtigsten Kreditgeber verlängert

Das zuständige Landgericht hatte der Gesellschaft bestätigt, dass keine Anfechtungsklagen eingegangen sind und mit der nun eingetretenen Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 20. September 2022 betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H hat der wichtigste Kreditgeber der Gesellschaft, eine internationalen Großbank, heute mitgeteilt, die Frist zur Vorlage der Testate für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die Testate für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 bis zum 31. Januar 2023 erteilt werden können.
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