Radentscheid Rostock zur gefährlichen Situation an der Kreuzung Parkstraße/ Dethardingstraße

Als Dieter R. (60) im Sommer aus Richtung Innenstadt die Parkstraße auf die Kreuzung Kreuzung Park-, Detharding- und Laurembergstraße zufuhr, zeigten die Pfeile auf dem Radstreifen auf höhe der Straßenbahnhaltestelle gerade aus, die Richtung die Dieter R. nehmen wollte. An der Kreuzung angekommen, schaltet die Ampel auf Grün. Auf dem Weg über die Kreuzung endete der Radstreifen plötzlich und der Rostocker fand sich auf der Abbiegespur der vielbefahrenen Straße im Mischverkehr wieder. Die einzige Rettung die Mittelinsel der Fußgängerampel, die zu dem Zeitpunkt Rot anzeigte. Doch was er nicht wusste, die Polizei fuhr hinter ihm und bat ihn zur Seite wegen eines vermeintlichen Rotlichtverstoßes. Zu Unrecht?

Ob der Radfahrer in diesem Moment einen Rotlichtverstoß begangen hat, will das Rostocker Amtsgericht am kommenden Donnerstag beurteilen.

Hierzu kommentiert der Verkehrsexperte Malte Rabien vom Radentscheid Rostock.

“Die Kreuzung ist eine der gefährlichsten in Rostock. Der Radstreifen ist extrem schmal und unter der S-Bahnbrücke verengt er sich zusätzlich.  Dazu kommt die desolate Führung des Radverkehrs. Wer auf der Parkstraße bleiben will, muss sich am besten bereits vor der Unterführung den Radstreifen verlassen und auf den Fahrspuren einsortieren. Die Frage ist nur, wie soll man das als ortsunkundige Person wissen und erkennen? Zudem ist das Manöver bei starkem Verkehr ein gefährliches Unterfangen, welches viel Mut und Erfahrung abverlangt. Also genau das, was Fahrradfahren eben nicht ausmachen soll. Der Umbau der Kreuzung ist lange überfällig und muss priorisiert werden.”

Zudem stellt Rabien klar: “Seit 2017 gelten laut StVO reine Fußgängerampeln nicht für Radfahrende (StVO § 37 (2) Nr. 6 S. 3). Die Stadt hatte eine lange Übergangszeit, um die Bilder auf den Ampeln auszutauschen, das ist in der Parkstraße und an vielen anderen Stellen in der Stadt nicht passiert.”

Gerichtstermin
Donnerstag, 17. November um 13 Uhr im Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, Raum 232 

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