Energie- und Preiskrise: Maßnahmenpaket auf Landesebene unerlässlich

Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten bereiten vielen Menschen auch in Brandenburg erhebliche Sorgen. Die Landesregierung plant, Bürger:innen und hiesige Wirtschaft in der Energiekrise mit mindestens zwei Milliarden Euro zu unterstützen. Der Ministerpräsident sowie die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg haben für den 21. November 2022 zu einem Gipfel eingeladen. Teilnehmende Sozial- und Familienverbände, Tafeln, Senior:innen- und Frauenvertreter:innen sowie Gewerkschafts- und Verbraucherorganisationen formulieren klare Erwartungen.

Bereits am 12. September traf sich der Ministerpräsident mit den Spitzen von Energie- und energieintensiven Unternehmen und Kammern sowie am 8. November in einer Krisensitzung mit den Kommunen. So schätzen jetzt Eingeladene den geplanten Gipfel zur Lage der Privathaushalte in Brandenburg als unerlässlich ein. Sie fordern zur Ergänzung der Entlastungen auf Bundesebene ein Paket gezielter Landesmaßnahmen. Diese Unterstützung sollte denjenigen zugutekommen, die es am dringendsten benötigen, und mindestens beinhalten:

  • Laufende Erfassung und Auswertung der Einkommens-/Ausgabenlage der privaten Haushalte in Brandenburg. Denn nur wer aktuell weiß, wo genau Bürger:innen „der Schuh drückt“, kann im Land gezielt gegensteuern.
  • Gewährleistung eines Mieten- und Kündigungsmoratoriums aller landeseigenen und kommunalen Wohnungsanbieter inkl. Studierendenwerke. Denn gerade staatliche Institutionen müssen in diesen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen.
  • Ausreichende Aufstockung des Wohngeldes um einen Landesanteil für Energiekosten sowie Organisation von Ressourcen zur schnellen Bearbeitung. Denn die Wohnungsämter sind bereits heute überlastet, und dies wird sich durch die zusätzlichen Anforderungen der Wohngeldreform noch verschärfen.
  • Landesseitige Unterstützung der bundesweiten Initiative eines vergünstigten ÖPNV-Angebots (49-Euro-Ticket) sowie Einführung eines eigenen 29-Euro- und eines 9-Euro-Sozialtickets einheitlich im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Denn auch bezahlbare und klimafreundliche Mobilität bedeuten Teilhabe.  
  • Einschreiten der Landeskartellbehörde bei ungerechtfertigten Preisen. Denn die Landeskartellbehörde ist für die konsequente Überwachung beispielsweise der Energiegrundversorger zuständig und kann Gewinnmitnahmen der Unternehmen verhindern.
  • Vermeidung von (Privat-)Insolvenzen und Hilfe für Menschen in Not durch das Einrichten eines Härtefallfonds, beispielsweise zur Gewährung einmaliger Beihilfen bei stark steigenden Preisen. Denn es ist besser, jetzt einmalig Menschen unbürokratisch zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind, als diese über Jahre in Sozialsystemen zu unterhalten.
  • Strukturelle Stärkung sowie Absicherung der Beratung für Soziales, Energie, Schuldner:innen, Familien (einschließlich Alleinerziehende), Frauen, Mieter:innen und Verbraucher:innen im Land durch belastbare Zusagen für zusätzliche Ressourcen. Denn Menschen bewältigen Krisen einfacher, wenn sie sich schnell und unkompliziert fachkundige Hilfe holen können.
  • Finanzielle Unterstützung durch Mehrbelastungsausgleich für Träger von Einrichtungen der Eingliederungs- sowie der ambulanten bzw. stationären Kinder- und Jugendhilfe, von Mehrgenerationshäusern, Begegnungs-, Frauen- und Mädchenzentren sowie Pflege- und Sozialbetrieben. Denn es braucht eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, um die Angebote aufrecht zu erhalten.
  • Im zuwendungsfinanzierten Bereich konsequente Übernahme von (Energie-) Kostensteigerungen durch das Land. Denn zivilgesellschaftliche Organisationen und frei-gemeinnützige Träger können – im Gegensatz zur Wirtschaft – diese Kosten nicht weitergeben, und es droht ein Schrumpfungsprozess. 
  • Ambitionierte und nachgewiesene Energieeinsparung in allen Bereichen der Landesverwaltungen. Denn staatliche Einrichtungen oder Fuhrparks sollten auch hier transparent mit gutem Beispiel vorangehen, mit privaten Haushalten so wenig wie möglich in Konkurrenz treten und auch einen Beitrag leisten, damit die Energiespeicher stets gefüllt sind.
  • Entwicklung eines anspruchsvollen Kataloges mittelfristiger Maßnahmen, um die kürzlich verabschiedete Energiestrategie 2040 des Landes auch im Bereich der privaten Haushalte zu konkretisieren. Denn es wird den Herausforderungen nicht gerecht, sich neben Energiebasis, -erzeugung und -transport einseitig nur den Unternehmen als Energieverbraucher zu widmen.  
  • Ganzheitliche Steuerung dieser Einzelmaßnahmen über Ressortgrenzen hinweg. Denn neben dem Sozial- sind mindestens das Energie-, das Infrastruktur-, das Wissenschafts- sowie das Jugendministerium für die Umsetzung verantwortlich.
  • Einbindung relevanter Organisationen der Zivilgesellschaft in den Gesamtprozess. Denn bislang fehlen beispielsweise die Perspektiven des Mieterschutzes, privater Eigentümer:innen oder der von Preissteigerungen betroffenen Studierenden.
  • Konsequente Realisierungs-Berichte zu o.g. Einzelmaßnahmen und Durchführung weiterer Gipfel. Denn die Öffentlichkeit sollte die Umsetzung laufend verfolgen können, und den privaten Haushalten ist mit einem einzigen Preis-/Energiegipfel nicht geholfen. 
  • Geschlechtersensible Folgenabschätzung des Brandenburg-Paketes mit Quantifizierung der zusätzlichen Maßnahmen für private Haushalte. Denn Brandenburg hat sich dazu bekannt, öffentliche Einnahmen und Ausgaben systematisch unter dem Aspekt der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zu planen, zu analysieren und zu bewerten.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
Heinrich-Mann-Allee 7
14474 Potsdam
Telefon: +49 (331) 2803581
http://www.frauenrat-brandenburg.de

Ansprechpartner:
Verena Letsch
Referentin für Koordination, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (331) 28035-81
E-Mail: kontakt@frauenpolitischer-rat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel