Fiat-Abgasskandal: Klare Hinweise auf Manipulation auch der AdBlue-Motoren

Sieben Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulation bei VW hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 17. November 2022 Dokumente veröffentlicht, aus denen klar hervorgeht, dass bereits 2006 der Diesel-Abgasskandal seinen Beginn hatte. Auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt: Stellantis) taucht in den Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch auf. Fiat bestellte bei Bosch sogar sogenannte Abschalteinrichtungen für die bisher als sauber geltenden AdBlue-Motoren. Mit Hilfe von Harnstoff sollten die Abgase normgerecht gereinigt werden. Damit erhält der Abgasskandal eine neue Dimension. Die Chancen auf Schadensersatz für klagende Verbraucher sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer durch die Enthüllungen deutlich gestiegen. Betroffene Verbraucher sollten jetzt schnell handeln. Die Kanzlei rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal.

Auch Wohnmobile mit AdBlue im Abgasskandal verwickelt

Die Enthüllungen von Dokumenten des Automobilzulieferers Bosch werden auch Auswirkungen auf die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals haben. VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel, BMW, Toyota und Fiat können sich nicht mehr herausreden, nichts von illegalen Abschalteinrichtungen gewusst zu haben. Die Autohersteller bestellten bei Bosch Software und wussten von deren illegalen Auswirkungen auf die Abgasreinigung. Mit von der Partie ist auch Fiat Chrysler. Seit Sommer 2022 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der Abgasmanipulation gegen FCA. Vor allem die Wohnmobilbranche ist im Skandal involviert. Die meisten Wohnmobile sind mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug ausgestattet. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits 3500 Klagen gegen FCA eingereicht. Die WoMo-Freunde gingen bisher davon aus, dass Motoren mit AdBlue-Einspritzung die gesetzlichen Abgasgrenzwerte korrekt einhalten. Die Bosch-Unterlagen erzählen nun eine andere Geschichte. FCA bestellte mehrere Abschalteinrichtungen. Neu ist, dass auch Fahrzeuge mit SCR-Katalysator, also Harnstofflösung wie AdBlue betroffen sind. Das erweitert nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Skandal bei Fiat. Die Belege sind eindeutig. Fiat hat die Abschalteinrichtungen bewusst und vorsätzlich verwendet. Der Autobauer hat sich nicht über die (Il)legalität der Software geirrt, wie immer wieder behauptet wird. Aus den Bosch-Unterlagen geht sogar hervor, dass eine Manipulation des On-Board-Diagnose-Systems in Auftrag gegeben wurde, damit die Abschalteinrichtungen bei der ASU-Untersuchung nicht zum Vorschein kommen. Im Ergebnis sind die Aussichten erheblich gestiegen, vor Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen.  

Was haben die Enthüllungen im Detail hervorgebracht?

Die Geschichte des Diesel-Abgasskandals muss nach den Enthüllungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) neu geschrieben werden. Die Unterlagen erhielt die Umwelthilfe im Sommer aus der Industrie zugespielt. „Diesel­gate ist das Ergebnis einer Auftragsarbeit“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am 17. November bei der Vorstellung der Unterlagen in Berlin. Er sprach von einem Kartell der Autohersteller. Bosch habe die illegalen Wünsche dann umgesetzt. Die Unterlagen sind vor Gericht in den Diesel-Verfahren von hoher Relevanz. Durch die Bosch-Dokumente ist klar, dass die Hersteller sich nicht darüber geirrt haben, dass der Einsatz der Abschalteinrichtungen illegal sei, wie sie es gebetsmühlenartig in den Prozessen vorbringen. Was steht in den Bosch-Unterlagen konkret:

  • Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
  • Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
  • Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
  • Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
  • Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
  • Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden. Aus Sicht der Kanzlei Stoll & Sauer muss der Abgasskandal in jedem Fall neu aufgerollt und die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsministeriums neu bewertet werden.

Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Verbraucher sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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