Kriminelle waren schon 2019 an sensible Daten wie Handynummern, E-Mail-Adressen, Geburtstag, etc. bei Facebook gelangt und 2021 wurde das Datenleck bekannt. In Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden der anderen EU-Staaten hat die irische Datenschutzbehörde DPC die Untersuchungen federführend geleitet und nun abgeschlossen. Ergebnis ist, dass die Facebook-Mutter Meta 265 Millionen Euro Strafe zahlen muss.
Für den Meta-Konzern, zu dem neben Facebook auch WhatsApp und Instagram zählen, ist es nicht die erste Strafe wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. In der jüngeren Vergangenheit musste Meta wegen Datenschutzverstößen bei WhatsApp 225 Millionen Euro und bei Instagram 405 Millionen Euro zahlen, wie das Magazin „Der Spiegel“ am 28.11.2022 online berichtet. Nun kommt die Strafe für Facebook obendrauf.
Die Kriminellen hatten die Daten bei Facebook durch das sog. Scraping abgeschöpft. Bei dieser Methode werden öffentlich aufrufbare Daten der Nutzer automatisiert gesammelt, ohne dass das System wirklich gehackt wird. Daher beruft sich Meta darauf, dass die Daten nicht gehackt wurden und ist gegen die bisherigen Entscheidungen in Berufung gegangen.
„Für die Nutzer ist es allerdings nicht so entscheidend, ob die Daten abgegriffen wurden oder das System gehackt wurde. Ihre Daten sind in die Hände unbefugter Dritter gelangt und nun müssen sie damit rechnen, ungewünschte Anrufe, WhatsApps oder Spam-Mails mit betrügerischen Inhalt zu erhalten. Wurde erst ein Link in so einer Nachricht angeklickt, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In Deutschland haben erste Gerichte von dem Datenleck betroffenen Facebook-Nutzern Schadenersatz zugesprochen. Die Landgerichte Zwickau und Oldenburg sprachen den Nutzern Schadenersatz in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 Euro zu. Facebook bzw. Meta habe gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und müsse den Klägern daher immateriellen Schadenersatz leisten, so die Gerichte.
„Durch das Datenleck bei Facebook haben die Betroffene die Kontrolle über ihre persönlichen Daten verloren und müssen zudem befürchten, dass sie Opfer von Betrugsversuchen werden. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, aber sie zeigen, dass gegen die Datenschutzverstöße der scheinbar übermächtigen Internet-Giganten vorgegangen werden kann und betroffene Nutzer Schadenersatzansprüche haben“, so Rechtsanwalt Cocron. CLLB Rechtsanwälte hat bereits mehrere Klagen gegen Facebook eingereicht.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/facebook-hack-facebook-daten-gestohlen-jetzt-schadensersatzansprueche-pruefen/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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