Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht laut ARAG Experten aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Das Gericht gab zwei Männern Recht, die gegen Verwarnungen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geklagt hatten. Dieses hatte ihre mit Fotos untermauerten Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen gerügt (Az.: AN 14 K 22.00468). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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