Dazu Dr. Marc Liebscher, Vorstand der SdK: „Den Investoren würde bei einer Zustimmung zum Vorschlag der Volkswagen AG die gesamte Dividende sowohl im Vermögen, als auch in der Performance und im Ertrag des Jahres 2022 fehlen. Dies hat auch negative steuerliche Auswirkungen, da u.a. im Jahr 2022 keine potentielle Verlustverrechnung erfolgen kann. Ebenso werden potentielle Kapitalertragsteuern in das Jahr 2023 verschoben. Soweit Investoren in einem Land ansässig sind, in dem Vermögensteuer erhoben wird, kann die Besteuerung ebenfalls nachteilig sein.“
Liebscher erläutert: „Die VW-Aktien würden zwar am Tag nach der Hauptversammlung mit Dividendenabschlag („ex Dividende“) gehandelt, die Auszahlung aber erst im neuen Kalenderjahr am 09.01.2023 und damit 14 Bankarbeitstage später erfolgen. Bei der Gesellschaft macht die Sonderdividende immerhin knapp 14 % des aktuellen Kurswertes der Vorzugsaktien aus.“
Laut Medienberichten geht die verspätete Dividendenzahlung auf die Initiative des Landes Niedersachsen, das 11,8 % der Aktien von Volkswagen hält, zurück. Aus Sicht der SdK ist es skandalös, dass den unzähligen privaten und institutionellen Investoren erhebliche Nachteile nur dadurch entstehen sollen, weil das Land Niedersachsen dies so wünscht. Die Sonderdividende für 2022 soll daher in jedem Fall den Aktionären auch noch im maßgeblichen Jahr 2022 zufließen.
Die SdK fordert daher alle Aktionäre dazu auf, sich ihrem Gegentrag anzuschließen.
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