Geplant wird 2023 mit einem Beitragsaufkommen in Höhe von 7,42 Millionen Euro. Bei der ÜBA-Umlage wird ein Beitragsaufkommen in Höhe von 2,15 Millionen Euro erwartet. Der Grundbetrag für den Sonderbeitrag liegt einheitlich bei 41,- Euro. Beim Zusatzbeitrag, der sich aus dem Kammerbeitrag 2023, multipliziert mit einem Kostenfaktor, errechnet, ist es gelungen, ohne Erhöhungen auszukommen. In verschiedenen Handwerksberufen ist der Kostenfaktor sogar gesunken.
Darüber hinaus führt der Wirtschaftsplan 2023 Investitionen von 749.909,- Euro und einen Finanzbedarf in Höhe von 1.315.500,- Euro auf. Die Eigen- und Außenfinanzierung liegt bei 887.783,- Euro. Neben dem Wirtschaftsplan 2023 billigte die Vollversammlung die Festsetzung des Beitrages und des Sonderbeitrages 2023 sowie die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Präsident, Vizepräsidenten und weitere Vorstandsmitglieder und stimmte für die Anpassung des Gebührenverzeichnisses. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027 lag zur Kenntnisnahme vor.
Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg verwies Regierungsdirektor Steffen Rentschler in seinem Grußwort auf die aktuelle „Ökonomie der Knappheit“. „Wir befinden uns in einer Krise, die vieles in Frage stellt, was wir bislang für selbstverständlich erachtet haben. Das macht Menschen Angst und lässt Betriebe um ihre Existenz fürchten“, so der Regierungsdirektor. Mit dem 200 Milliarden Euro schweren Paket der Bundesregierung werde vieles getan, um in der aktuellen Situation zu unterstützen. Doch auch das Land helfe insbesondere dem Mittelstand mit eigenen Programmen. Auch ein Beratungsangebot zur Energiebelastung solle Handwerksbetriebe wirkungsvolle Mittel zur Energieersparnis an die Hand geben. Der Fokus aller Unterstützungsmaßnahmen liege darin, die Liquidität der Betriebe zu sichern. „Das Handwerk ist und bleibt einer der Grundpfeiler der Wirtschaft“, unterstrich Steffen Rentschler. Auch deshalb habe das Land mit der Zukunftsinitiative 2025 ein Programm aufgestellt, das beispielsweise Personalentwicklung, strategische Betriebsführung, Digitalisierung sowie Klimaschutz und Energiewende im Handwerk fördere. „Politik und Verwaltung werden ihr Möglichstes tun, um das Handwerk zu stützen“, versicherte der Regierungsdirektor.
Vizepräsident Steffen Haug, der in Vertretung von Präsident Klaus Hofmann durch die Sitzung führte, blickte auf die vergangenen Monate zurück. So habe das Jahr 2022 mit einer Reihe von Veranstaltungen endlich wieder die Gelegenheit geboten, einander „face to face“ zu begegnen. Mit dem Maimarkt, der Jobs for Future oder den Ehrungen der Goldenen Meister fanden Veranstaltungen statt, die Begegnungen ermöglichten und die dem Handwerk wieder ein Forum boten, sich zu präsentieren und für sich zu werben. „Wir konnten viele Kontakte pflegen, haben junge Menschen bei der Berufsorientierung begleitet und auch im Haus unsere Beratungen wieder in Präsenz durchgeführt“, sagte der Vizepräsident. Zu den Highlights des Jahres zählte Steffen Haug die Meisterfeier im Mannheimer Rosengarten, bei der 506 Meisterinnen und Meister aus 15 Berufen begrüßt wurden.
Der Vizepräsident der Arbeitnehmerseite, Martin Sättele, informierte in seinem Bericht über die Resolution der Arbeitnehmervizepräsidentinnen und -vizepräsidenten, die bei deren Herbsttagung in Regensburg verabschiedet wurde. Sie greift unter dem Titel „Umdenken jetzt – gemeinsam gegen die Krise“ die durch viele Komponenten angespannte Lage im Handwerk auf. Neben der Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften sei auch deren Qualifizierung eine Herausforderung. „Damit die Transformation im Sinne der Handwerksbetriebe und ihrer mehr als 5,4 Millionen Beschäftigten gelingen kann, müssen Unternehmen im Handwerk eine neue Kultur der Aus- sowie Fort- und Weiterbildung entwickeln und somit Perspektiven bieten“, formulierte der Arbeitnehmervizepräsident. Was die Transformation für Betriebe, ihre Beschäftigten und für die Selbstverwaltung bedeute, müsse in einem Zukunftsdialog Handwerk mit regionalen und branchenorientierten Dialogformaten betrachtet werden.
Die Vollversammlung schloss ihre Sitzung mit Beschlussvorlagen des Berufsbildungsausschusses, die allesamt das einstimmige Votum der Mitglieder fanden. Unter anderem wurde über Richtlinien der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zur Teilzeitausbildung entschieden. Auch der Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe für die Berufe Maler und Lackierer, Steinmetz und Steinbildhauer sowie Zahntechniker stand neben weiteren Punkten auf der Tagesordnung.
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