"Es geht deutlich zu weit, wenn das Bundeskartellamt unabhängig von Kartellrechtsverstößen die Befugnis erhalten soll, Maßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen vorzunehmen. Das Bundeskartellamt ist eine Exekutivbehörde. Es darf nicht ermächtigt werden, auf diese Weise regulierend in die Märkte einzugreifen." Der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) weiter: „Allein durch wirtschaftlichen Erfolg könnten sich deutsche Unternehmen, die rechtskonform handeln, künftig massiven Eingriffen gegenübersehen. Dies schafft eine massive Unsicherheit und benachteiligt deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich."
"In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Phase schafft das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Entwurf zur 11. GWB-Novelle das völlig falsche Signal. Unabhängig von Rechtsverstößen soll das Bundeskartellamt umfangreiche Regulierungsmöglichkeiten erhalten: von Eingriffen in die Vertragsgestaltung über Vorgaben zu Lieferbeziehungen bis hin zu einem Zwangsverkauf einzelner Unternehmensteile. Anknüpfung dafür ist der schwammige Begriff einer Marktstörung“, so Jandura abschließend.
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