„Frostempfindlich sind außen- aber auch innenliegende Wasserleitungen. Gelockerte Dachziegel können bei einem Sturm Passanten verletzen und ein undichtes Dach führt zu Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden“ warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI und empfiehlt eine komplette Überprüfung der Immobilie mit der Winter-Checkliste. Vor Einbruch des Winters sind dringend nicht benötigte Wasserleitungen, in- und außerhalb des Hauses, zu entleeren. Heizungen – auch von nicht bewohnten Räumen – sollen auch bei der derzeitigen Energielage auf kleiner Stufe laufen, um Frostschäden zu vermeiden. „Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserleitungen kommen, sind diese Schäden vom abgeschlossenen Versicherungsschutz gedeckt“, betont der Fachmann. Außerdem droht zudem Schimmel in Räumen, die dauerhaft zu kalt sind oder die nie richtig beheizt werden, da die Feuchtigkeit an den kalten Wänden kondensiert.
Schäden an der Bausubstanz der Immobilie und den Wasserleitungen während des Winters, die durch Frostschäden entstehen, übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ beantragt wurde“, warnt Jürgen Buck. Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und Außenwasserhähne, wie in der Winter-Checkliste empfohlen, können den Versicherungsschutz gefährden.
Eine Winter-Checkliste zur Vermeidung von Winterschäden und Frostschäden an der Immobilie und den Wasserleitungen stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Winter-Checkliste – Die 10 wichtigsten Tipps um das Haus winterfest zu machen“ zur Verfügung.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten.
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