Sonntagsöffnung
Zur Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf verständigt, diese bundesweit zu ermöglichen. Bislang wurde das zuständige Bundesarbeitsministerium jedoch nicht aktiv. Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen zeigt, wie gewinnbringend die Sonntagsöffnung sowohl für die Arbeitnehmer*innen als auch für die Bibliotheksbesucher*innen umgesetzt werden kann, kann diese Frage rechtssicher nicht auf Länderebene geregelt werden, wie eine anhängige Normenkontrollklage zeigt, sondern ist eindeutig Sache der Bundesgesetzgebung.
Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Im Umgang mit der Sonntagsöffnung für Bibliotheken wird sich erweisen, wie ernst es die Koalition mit der postulierten ‚Kultur für Alle‘ nimmt. An dieser Frage wird sich zeigen, welchen Wert die kulturelle Teilhabe aller Menschen für diese Regierung hat. Nirgendwo sonst treffen jeden Tag so viele Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Herkünfte aufeinander wie in Bibliotheken. Pilotversuche zeigen: Vor allem Familien mit kleinen Kindern, Jugendliche mit Lernmotivation und menschliche Begegnung suchende Menschen besuchen sonntags ihre Bibliothek. Deswegen ist es umso unverständlicher, dass Öffentliche Bibliotheken immer noch sonntags geschlossen bleiben müssen, während Theater und Museen geöffnet haben. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss endlich aktiv werden, das Versprechen der Koalitionsvereinbarung umzusetzen und die Sonntagsöffnung von Bibliotheken gesetzlich dort zu ermöglichen, wo dies lokal gut umgesetzt werden kann. Natürlich erfolgt eine solche Umsetzung nur im Einklang mit den Regeln des Mitbestimmungsrechts der Beschäftigtenvertretungen. “
E-Lending
Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition zudem darauf verständigt, „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“ zu schaffen. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat dazu im Oktober einen Runden Tisch „E-Lending“ initiiert, an dem alle Stakeholder vertreten sind. Hier sollen binnen eines Jahres die verschiedenen Problemfelder behandelt und eine Lösung gefunden werden.
Zum E-Lending sagt Volker Heller weiter: „Die Gleichstellung von gedrucktem Buch und E-Book ist bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer längst vollzogen worden. Nach mehr als zehn Jahren E-Ausleihe in Bibliotheken braucht es endlich eine Lösung, den Bibliotheksnutzer*innen den direkten Zugang auch zu aktuellen E-Books zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen Bibliotheken ihre elektronischen Bestände frei kuratieren können. Dafür ist eine rechtliche Grundlage notwendig genauso wie faire Lizenzmodelle, die den Autor*innen einen adäquaten Ausgleich ermöglichen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, damit in dieser Legislatur eine gemeinsame Lösung gelingen kann.“
Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ kann hier abgerufen werden.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vertritt mit seinen mehr als 2.000 Mitgliedern bundesweit fast 9.000 Bibliotheken mit ca. 25.000 Beschäftigten. Sein zentrales Anliegen ist es, Bibliotheken zu stärken, damit sie allen Bürger*innen freien Zugang zu Informationen ermöglichen. Der Verband setzt sich ein für die Entwicklung innovativer Bibliotheksleistungen für Wissenschaft und Gesellschaft. Als politische Interessensvertretung unterstützt der dbv die Bibliotheken insbesondere auf den Feldern Informationskompetenz und Medienbildung, Leseförderung und bei der Ermöglichung kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürger*innen.
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