Seit Jahren wird in Studien eine hohe Zahl von Re-Verletzungen beschrieben, die bei der Rückkehr zum Sport auftreten. Teilweise sogar noch in der Rehabilitationsphase. Deshalb reicht eine klinische Untersuchung in Kombination mit der Zeitdauer seit des Verletzungsereignisses, sowie die ärztliche Erfahrung allein nicht mehr aus.
Dewitz: „Ganz ohne Apparate geht es eben nicht. Wenn ich die nächste Stufe der Rehabilitation (Meilenstein) erreichen will, muss ich eben auch mal die Kraftfähigkeit oder die Muskelansteuerung messen / bewerten können.“
Derzeit werden Reha-Maßnahmen selten durch objektive Parameter begleitet. Es wäre wünschenswert, wenn Orthopäden in Zukunft „Zwischenzeugnisse“ für den Reha-Patienten auch anhand objektiver Parameter geben müssten. Werden Folgeverletzungen durch zu frühe Belastung oder nicht vollständig Rehabilitierte auf diese Weise vermieden, wäre das die kostengünstigere Variante für das Gesundheitswesen.
Dewitz erklärt, das sei wie beim TÜV, wo eben auch nicht nur aufgrund der Fahrleistung und des Fahrzeugalters ein Zertifikat ausgestellt wird. Eine eingeschränkte TÜV Untersuchung, wo nur die Bremse untersucht wird, gibt es nicht. Auch Lenkung und Stoßdämpfung sind immer dabei.
Um die Beschwerden oder den Status quo objektiv einordnen zu können, ist deshalb die Funktionelle Bewegungsanalyse mit ihren exakten Messwerten unersetzlich und unterstützt Ärzte und Therapeuten in ihren Entscheidungen.
Dieses und weitere spannende Themen auf dem BVASK-Kongress am 27. und 28. Januar in Düsseldorf.
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