Das Kongressmotto „Starke Teams durch Kommunikation“ spiegelte sich auch in der Planung und Durchführung des DIVI22 konsequent wider: „Es war eine herausfordernde und tolle Zeit. Um einen solch großen Kongress erfolgreich zu gestalten, braucht es starke Teams und gute Kommunikation – und die hatten wir definitiv“, sagt Brenner. DIVI-Präsident Professor Gernot Marx ergänzt: „Was für eine Teamleistung, was für eine Motivationsspritze – und es hat auch noch unglaublich viel Spaß gemacht. Dieser Kongress war definitiv der Wendepunkt heraus aus der Pandemie und dem Stimmungstief. So machen wir weiter!“
Der Erfolg des DIVI22 in Zahlen ausgedrückt:
- 5.700 registrierte Teilnehmende
- 550 Referenten und Vorsitzende
- mehr als 500 Präsentationen
- 163 wissenschaftliche Sitzungen
- 151 E-Poster
- 113 Symposien
- 87 praktische Workshops
- 20 Industriesymposien
- 7 Campfire-Sitzungen
Von der ersten Minute an stand die Kommunikation im Fokus
Bereits mit der Eröffnungsveranstaltung begeisterte Kongresspräsident Sebastian Brenner durch die Auswahl des Keynotespeakers, dem Dirigenten Professor Gernot Schulz. Der langjährige Berliner Philharmoniker und Assistent von Leonard Bernstein zeigte den anwesenden Mitarbeitenden der Notfall und Intensivmedizin in rund 45 Minuten, dass auch ein Orchester durch interdisziplinäres Zusammenarbeiten bestimmt wird. „Wer den Vortrag nicht live vor Ort oder im Livestream mitverfolgen konnte, dem empfehle ich, einfach mal den Mitschnitt auf unserem YouTube-Kanal anzuschauen“, so Brenner.
Inhalte auch noch nach dem DIVI22 verfügbar
Das Nachhören oder spätere Ansehen ist eine Neuerung, die der DIVI22 aus den zwei virtuellen Kongressjahren mitgenommen hat. So sind die mehr als 113 Symposien jetzt auch für alle Kongressteilnehmer mit gültigem Ticket ab sofort on demand verfügbar. Die Gespräche aus dem DIVI-TV-Studio – zum Beispiel zu den neuen DIVI-Strukturempfehlungen, dem Update zum DIVI-Intensivregister, der Vorstellung des neuen DIVI-Schwangerenregisters, dem Ausblick auf die Telemedizin oder die Vorstellung des Projektes „Kinder als Besucher auf der Intensivstation“ – stehen ebenfalls ab sofort und frei für jeden Interessierten im YouTube-Kanal der DIVI. „Ich persönlich habe ganz viel mitgenommen vom gesamten Kongress! Und das möchte ich auch an mein Team, dass in der Zeit in der Klinik gearbeitet hat, und viele andere Kollegen weitergeben“, sagt Kongresspräsident Brenner. „Die On-demand-Funktion wie auch das DIVI-TV-Studio bieten dafür neue Möglichkeiten.“
Auch die äußerst erfolgreichen Pressekonferenzen, die vor Ort in Hamburg zahlreiche Vertreter der Presse auf die aktuelle Situation in der Kinder-Intensivmedizin hingewiesen sowie über den Status quo der Notfall- und Intensivmedizin der Erwachsenen informiert haben, sind auf dem YouTube-Kanal der DIVI zu finden.
DIVI22 hat zahlreiche neue Projekte angeschoben
Kongresspräsident Prof. Sebastian Brenner ist deshalb mehr als zufrieden: „Wir haben in der DIVI einfach diesen großartigen Spirit. Jeder hatte Lust, hier in Hamburg etwas zu präsentieren, sich auszutauschen und über die Zukunft der Intensiv- und Notfallmedizin laut nachzudenken. Ich denke, es sind bereits viele neue Projekte angeschoben worden.“
So darf sich ein jeder bereits den Termin des nächsten DIVI-Jahreskongresses rot im Kalender anstreichen: Zum DIVI23 wird es ein Wiedersehen im Hamburger CCH geben, und zwar von Mittwoch, den 29.11.2023, bis Freitag, den 1. Dezember 2023.
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.900 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
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