Die Neubauten wurden in Modulbauweise errichtet, eine kostensichere und effiziente Bauweise. Mit dem Bau der Kitas hatte die GEBAG Ende 2021 begonnen. Die Planung für die Modulbau-Kitas stammt vom Essener Architekturbüro KZA plant GmbH. Es wurde ein Kita-Modell entworfen, das sich an den unterschiedlichen Standorten vor allem in den Farben der Fassaden unterscheidet und das auch künftig an anderen Kita-Standorten realisiert werden könnte.
Entstanden sind in Rheinhausen und Wanheim-Angerhausen zwei sechsgruppige Kitas, in denen künftig jeweils über 100 Kinder betreut werden, auch eine U3-Betreuung wird angeboten. Betreiber werden der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (Obere Kaiserswerther Straße) und die ZOK-GmbH (In den Peschen). Die Unterschrift der Mietverträge steht unmittelbar bevor.
GEBAG bewirtschaftet künftig alle Kitas in Duisburg
Kindertagesstätten sind auch zukünftig ein wichtiges Geschäftsfeld für die GEBAG: Mit Beginn des kommenden Jahres übernimmt die kommunale Baugesellschaft im Auftrag der Stadt Duisburg die Errichtung, Sanierung und Bewirtschaftung aller städtischen Kitas. Die Kitas gehen dabei aber nicht in den Besitz der GEBAG über, sondern werden in das neue „Sondervermögen Kindertageseinrichtungen“ eingelegt.
Die GEBAG wird künftig im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags mit der technischen und kaufmännischen Geschäfts- und Betriebsführung beauftragt. Sandra Altmann, Bereichsleiterin und Prokuristin der GEBAG, fungiert künftig neben Stadtdirektor Martin Murrack als Betriebsleiterin des Sondervermögens: „Gemeinsam spielen, lernen, groß werden: Eine gute Betreuung und Förderung der jüngsten Duisburgerinnen und Duisburger ist für die GEBAG als kommunale Wohnungsgesellschaft natürlich eine Herzensangelegenheit. Darum widmen wir uns gern und voller Elan den neuen Aufgaben, die das Sondervermögen mit sich bringt.“
In einem ersten Schritt werden die bestehenden 52 städtischen Kindertagesstätten auf das Sondervermögen übertragen. Danach erfolgt sukzessive die Übernahme der 17 Einrichtungen aus dem Bestand der GEBAG. Die Zuständigkeit für städtische Kitas liegt damit dann ab 2023 vollständig bei der GEBAG.
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