Ersatzkassen fördern mit 10,4 Millionen Euro
Im laufenden Jahr unterstützen die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen die häusliche Sterbebegleitung mit rund 10,4 Millionen Euro – das sind 600.000 Euro mehr als 2021. Insgesamt fördern in diesem Jahr die gesetzlichen Krankenkassen die 249 ambulanten Hospizdienste in Nordrhein-Westfalen mit über 25,9 Millionen Euro – rund 7 Prozent mehr gegenüber 2021. Mit diesem Geld finanzieren die Hospizdienste insbesondere die hauptamtlichen Mitarbeiter, die Aus- und Fortbildung sowie die Sachkosten.
Zum Hintergrund: Die Versorgung in einem stationären Hospiz und die Sterbebegleitung durch einen ambulanten Hospizdienst sind für gesetzlich Krankenversicherte und ihre Angehörigen kostenlos. Ambulante Hospizdienste bestehen aus hauptamtlichen Koordinationskräften und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Sie helfen, die Konfrontation mit dem bevorstehenden Sterben zu verarbeiten und die damit verbundenen Trauerprozesse zu begleiten. Die Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste durch einen Zuschuss zu den notwendigen Personal- und Sachkosten für das laufende Kalenderjahr. Bei der Suche nach einem geeigneten Hospiz oder ambulanten Hospizdienst hilft der vdek-Hospizlotse www.hospizlotse.de.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 6,2 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen versichern und damit landesweit größte Kassenart sind.
– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
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