Diese Regeln sollten Kinder kennen:
- Feuerwerkskörper der Klasse 2 wie Böller und Raketen sind tabu und werden nicht angefasst oder in die Hand genommen.
- Feuerwerkskörper der Klasse 1 dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gezündet werden. Dazu zählen: Knallbonbons, Knallerbsen, kleine Bodenkreisel, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Goldregen und Knallfrösche.
- Die Kinder wissen Bescheid, dass sie nicht in die „Schusslinie“ anderer laufen dürfen: Häufig werfen Jugendliche Feuerwerk in Menschenansammlungen und finden das lustig, da ihnen die Konsequenzen und Gefahren nicht bekannt sind. Dadurch kann es aber zu schweren Verletzungen kommen.
- Der von den Eltern festgelegte Sicherheitsabstand zwischen Abschussstelle von Raketen, Böllern und Co und Zuschauerplatz wird eingehalten.
- Es werden keine Raketen oder Böller eingesammelt, die scheinbar nicht gezündet haben. Solche Blindgänger können in der Hand explodieren und schwere Verletzungen verursachen.
Das können Eltern für mehr Sicherheit tun:
- Silvester-Sicherheitsregeln an Kinder vermitteln und über Gefahren aufklären.
- Silvesterfeuerwerk kindersicher aufbewahren: Feuerwerkskörper der Klasse 2 sind für Kinderhände generell tabu.
- Auch Feuerwerkskörper der Klasse 1 nur unter Aufsicht und nicht aus der Hand zünden lassen.
- Vor dem Zünden sicherstellen, dass alle großen und kleinen Zuschauer auf ihrem Sicherheitsplatz stehen.
- Mitfeiernde Kinder im Blick behalten, sie dürfen nicht vernachlässigt werden.
- Bei kleinen Kindern unter sechs Jahren sollte man möglicherweise das Silvesterfeuerwerk von innen durch das Fenster beobachten, da jüngere Kinder Gefahren noch nicht richtig einschätzen können.
- Kinder sollten keine Kunstfaserkleidung beim Zünden von Feuerwerk tragen: Sie ist leicht entzündlich und kann in die Haut einbrennen. Baumwolle und Wolle brennt nicht so leicht.
Falls doch was passiert ist:
Kommt es aber dennoch zu einem Unfall und ein Kind hat sich verletzt, ist schnelles Handeln gefordert. „Wenn es zum Brand kommt, möglichst schnell die betroffene Kleidung entfernen, kühlen und ins Krankenhaus“, sagt Prof. Dr. Peter Strohm, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie Bamberg sowie Leiter der Sektion Kindertraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Generell gilt von DGH und DGOU für sicheres Böllern:
- Nur Produkte mit CE-Zeichen und BAM-Prüfnummer verwenden.
- Feuerwerkskörper nach Anweisung nutzen und nicht damit „experimentieren“.
- Keine illegalen oder selbst hergestellten Böller verwenden.
- Feuerwerkskörper nie am Körper tragen, verschlossen und in sicherem Abstand lagern.
- Feuerwerkskörper der Klasse 2 niemals aus der Hand zünden. Für Raketen sichere Abschussvorrichtungen verwenden: z.B. mindestens eine schwere Flasche.
- Für einen sicheren Stand der Abschussvorrichtung sorgen: Keine wackeligen Flaschen oder schräge Untergründe.
- Mit Feuerwerkskörper nicht auf Objekte oder Personen zielen.
- Nicht explodierte Böller nicht noch einmal zünden und am besten sofort entsorgen – dies schützt auch Kinder und Jugendliche, die Blindgänger sammeln und nachzünden.
- Nicht in alkoholisiertem Zustand böllern. Denn Alkohol macht unvorsichtig!
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