Sonderurlaub/Sabbatical: Wann Arbeitgeber eine Auszeit gewähren müssen

Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich eine Auszeit, um Urlaub zu machen oder ein persönliches Projekt zu realisieren. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht in der Regel nicht. Dennoch sind viele Arbeitgeber bereit, unbezahlten Sonderurlaub zu gewähren.

Zunehmend mehr Arbeitnehmer wollen sich eine berufliche Auszeit nehmen. Manche machen eine Weltreise, andere realisieren ein persönliches Projekt oder bilden sich weiter, und wieder andere pflegen einen Angehörigen. In den meisten Fällen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen unbezahlten Sonderurlaub. Viele Arbeitgeber sind jedoch in Zeiten des Fachkräftemangels offen für solche Anliegen, weil sie ihre Mitarbeiter halten wollen.

Verschiedene Formen von Sonderurlaub

In manchen Tarif- und Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist für bestimmte Fälle eine Freistellung geregelt. Stirbt ein naher Angehöriger, heiratet ein Paar, bringt die Partnerin ein Kind zur Welt oder wird eines der Kinder krank, gibt es oft einen oder mehrere Tage – bezahlten – Sonderurlaub. Außerdem sieht Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für bestimmte Fälle einen Anspruch auf bezahlte Freistellung vor.

Geht es um längeren – unbezahlten – Sonderurlaub, gibt es laut Andreas Islinger, Ecovis-Steuerberater in München, „nur in wenigen speziellen Fällen gesetzliche Regelungen“. Dazu gehört die Pflege naher Angehöriger, etwa der Eltern oder des Partners. Im Fall der Pflege besteht Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub von bis zu sechs Monaten in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. „Alle anderen Fälle sind meist nicht geregelt. Es besteht also kein Anspruch darauf“, sagt Islinger. In einigen Fällen, etwa im Tarifvertrag öffentlicher Dienst oder in Betriebsvereinbarungen, ist unter bestimmten Umständen Sonderurlaub vorgesehen.

„Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf eine solche Vereinbarung einigen“, sagt Islinger. „Arbeitnehmer müssen jedoch beachten, dass sie nach vier Wochen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung privat bezahlen müssen.“ Der Mindestbetrag liegt bei monatlich rund 200 Euro, wenn es sonst keine Einkünfte gibt.

Über Alternativen nachdenken

Eine Alternative können Arbeitszeitkonten sein. Arbeitnehmer können dann angesparte Überstunden während einer Auszeit abbauen. „Dabei können die Gehaltszahlungen normal weiterlaufen. Zu Arbeitszeitkonten gibt es häufig Betriebsvereinbarungen oder das Thema ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt“, berichtet Nicole Golomb, Ecovis-Rechtsanwältin in Regensburg.

Ferner gibt es Zeitwertkonten und Wertguthabenkonten. Die Beschäftigten können eine gewisse Zeit vorarbeiten, indem sie etwa die volle Arbeitszeit über tätig sind, aber nur einen Teil des Lohns erhalten. Oder sie bringen Sonderzahlungen und Überstundenvergütungen ein. Das angesparte Gehalt bekommen sie dann während ihres Sabbaticals ausgezahlt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel