Ende November 2022 hat die Europäische Kommission den GAP-Strategieplan genehmigt. Damit steht die EU-rechtliche Grundlage, um die Förderperiode 2023 bis 2027 auszugestalten. Die Agrarreform ist von veränderten Basismaßnahmen, neuen Begriffen und zusätzlichen Öko-Regelungen in der ersten Säule geprägt. Die erweiterte Konditionalität enthält unter anderem Vorgaben zur Begrünung im Winter, einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerland und das verpflichtende Vorhalten von nicht-produktiven Ackerflächen. Darüber hinaus gibt es bundesweite, freiwillige Ökoregelungen sowie freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
Was das genau für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet, thematisiert die Referentin Laura Jans-Wenstrup von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie informiert über die aktuelle Situation und beantwortet die sich daraus ergebenden Fragen der Teilnehmenden.
Anmeldung erforderlich
Um an dem Web-Seminar teilzunehmen, ist eine Anmeldung unter www.praxis-agrar.de/veranstaltungen erforderlich. Fragen zur Veranstaltung können im Vorfeld an webseminare-ble4@ble.de gerichtet werden.
Vorab informieren auf praxis-agrar.de
Wer sich bereits jetzt über das Thema informieren möchte, wird auf der BZL-Internetseite und über die dortigen Links fündig: https://www.praxis-agrar.de/betrieb/recht/gap-reform-ab-2023 . In dem neuen Heft "GAP kompakt 2023" gibt das BZL zudem einen Überblick über die wesentlichen Inhalte für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Heft kann über den Medienservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in der das BZL angesiedelt ist, bestellt werden: www.ble-medienservice.de .
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