Die Geschichte der lebensrettenden Box im Auto
Seit Januar 1972 gilt nach Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Verbandskasten-Pflicht. Sie schreibt für alle Fahrzeuge auf den Straßen der Bundesrepublik vor, Verbandsmaterial in einem wasser- und schmutzdichten Behältnis mitzuführen. Die hohe Unfallrate in Deutschland vor etwa 50 Jahren war der Auslöser für diesen Beschluss. Ohne Sicherheitsgurt, Geschwindigkeitsbegrenzung, ABS oder Promillegrenzen starben rund 20.000 Menschen jährlich auf den deutschen Straßen. Zum Vergleich: 2021 waren es nur noch circa 2.600. Die in der StVZO vermerkte DIN-Norm 13164 gibt die Menge und Art der Utensilien in der kleinen Box genau vor. Seit seiner Einführung aktualisierte und ergänzte das deutsche Norminstitut DIN den Inhalt des Verbandskastens mehrmals. So setzt es den Rahmen für eine bestmögliche Erstversorgung an der Unfallstelle. Heute besteht er aus 42 Einzelteilen, darunter diverse Pflaster, Kompressen, eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke, eine Schere und Einmalhandschuhe.
Neue Regelungen: Tücher und Masken im Erste-Hilfe-Set
Mit Gültigkeit ab 1. Februar 2023 greifen weitere inhaltliche Anpassungen der Erste-Hilfe-Box: Aus zwei verpflichtend mitzuführenden Dreieckstüchern wird eines und das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandtuch fällt ersatzlos aus der Utensilien-Liste. Als dritte Änderung nahm das DIN-Institut Mund-Nase-Bedeckungen in die Kfz-Verbandskasten-Norm mit auf. Autofahrende führen zum wechselseitigen Schutz der Ersthelfenden und Verletzten zusätzlich verpflichtend zwei Masken mit. Entweder sterile, verpackte, medizinische Gesichtsmasken oder luftdicht verschlossene FFP2-Masken. Dadurch verringert sich nicht nur die Ansteckungsgefahr für Covid-19. Das Utensil senkt zudem bewiesenermaßen – wie auch die Einmalhandschuhe – die Hemmschwelle für Helferinnen und Helfer. Daher bleibt die Maskenmitführpflicht auch nach der Corona-Pandemie voraussichtlich bestehen.
Bis 31. Januar 2023 läuft eine Übergangsfrist zur Aktualisierung der Ausstattung im Auto. Fehlen Fahrerinnen und Fahrer danach bei einer Kontrolle die Masken im Verbandskasten, droht eine Strafzahlung. Diese beträgt voraussichtlich fünf Euro. Gut zu wissen: Das Bußgeld richtet sich an die Person hinter dem Steuer – unabhängig davon, ob diese das Fahrzeug auch hält. Reisende mit Mietwagen kommen daher selbst für Verstöße beim Verbandskasten auf. Noch ein Tipp: Auch die Mehrzahl der weiteren europäischen Länder verpflichtet zum Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets. Daher prüfen Urlauberinnen und Urlauber vor dem Sightseeing das Fahrzeug auf einen nach nationalem Recht gültigen Erste-Hilfe-Kasten.
Haltbarkeitsdatum nicht nur bei Lebensmitteln: Alle fünf Jahre Verbandskasten erneuern
Sterile Kompressen und Pflaster verlieren mit der Zeit ihre Funktionstüchtigkeit. Dies liegt an den Temperaturschwankungen im Auto und der nachlassender Haftwirkung der Klebstoffe. Daher gilt ein Mindesthaltbarkeitsdatum von meist vier bis fünf Jahren, sichtbar auf den Verpackungen. Aufmerksame Fahrende erneuern den Verbandskasten spätestens zum Ablauf dieses Datums. Wer den Kasten nicht in die eigene Hausapotheke aufnehmen möchte, hat die Möglichkeit ihn zu Schulungszwecken von Ersthelfern zu spenden. Einen neuen Verbandskasten gibt es für wenige Euro im Kfz-Zubehörhandel oder als Aktionsware beim Discounter. Diese Investition lohnt sich, denn reisen Auto-Fans mit veralteter oder ohne Erste-Hilfe-Box, droht bei einer Kontrolle eine kleine Geldstrafe zwischen fünf und zehn Euro – ganz abgesehen davon, dass die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Notfall Leben rettet. Auch der TÜV überprüft daher das Fahrzeug bei der jährlichen Hauptuntersuchung auf das Vorhandensein eines Verbandskastens. Ist die kleine Box unvollständig, abgelaufen oder gar nicht vorzufinden, liegt im Protokoll ein geringer Mangel vor, den es zu beheben gilt.
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