„Dieser erneute Rückgang ist eine Katastrophe für die Wartepatient*innen und ihre Angehörigen“, so der Vorsitzende des Netzwerkes Organspende NRW e.V. Stefan Palmowski. „Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Idee von Gesundheitsminister Lauterbach, das Transplantationsgesetz zu ändern und die Widerspruchslösung einzuführen.“
Nach Ermittlung der DSO war bei der Hälfte der möglichen Organspenden, die nicht realisiert werden konnten, eine fehlende Einwilligung der Grund. Dabei ist auffällig, dass diese Ablehnung in weniger als einem Viertel der Fälle auf einen bekannten schriftlichen oder mündlichen Willen der Verstorbenen basierte. Die Ablehnung einer Organspende erfolgte in 42% aufgrund des vermuteten Willens eines Verstorbenen. In 35% war den Angehörigen der Wunsch des Verstorbenen nicht bekannt.
„Wir müssen realisieren, dass es trotz aller Informations-Veranstaltungen, gesellschaftlichen Diskussionen und regelmäßigen Anschreiben der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten zu keiner Steigerung von Organspenden gekommen ist. Viele Menschen tragen keinen Organspende-Ausweis bei sich und hoffen darauf, dass die Regelung umgesetzt wird, die die Gesellschaft mehrheitlich für richtig hält.“ So Stefan Palmowski. Nach einer Untersuchung der BzGA sind 82% der Bevölkerung positiv zur Organspende eingestellt. Nur 39% haben einen Organspendeausweis.
Das Netzwerk Organspende NRW e.V. ist ein Zusammenschluss aller Selbsthilfeorganisationen in NRW zum Thema Organspende und Transplantation. Sie fordern bereits seit Jahren die Einführung der Widerspruchslösung.
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