BaFin stellt Entschädigungsfall für North Channel Bank fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. KG (North Channel Bank) festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen.

Bereits am 19. Januar 2023 hatte die BaFin beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt. Am darauffolgenden Tag wurde durch das Amtsgericht die einstweilige Verwaltung des Vermögens der North Channel Bank angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz nun auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet.

Die Einlagen der Kunden der North Channel Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt; in besonderen Ausnahmefällen kann die Entschädigungssumme auch höher sein. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Darüber hinaus ist die North Channel Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB). Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

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