Geige am Gleisdreieck, Klarinette am „Kutschi“ – Berlin wird wieder ein Stück musikalischer. Nach fast drei Jahren Pandemie-Pause erteilt die BVG ab der nächsten Woche wieder Genehmigungen zum Musizieren in vielen Bahnhöfen. Lokale bis internationale Straßenmusiker*innen können mit der Genehmigung in der Tasche an den markierten Standorten auftreten und ihr Können dem Publikum aus Fahrgästen und Passant*innen präsentieren.
Die Auftrittsmöglichkeiten für Straßenmusiker*innen haben eine lange Tradition. Anlässlich der 750-Jahr-Feier der Stadt Berlin machte die BVG ihre Bahnhöfe im Jahr 1987 erstmals zur Bühne. Das Angebot kam an – und wurde zur Dauerinstitution. Erst die Corona-Pandemie machte dem im Jahr 2020 ein (vorläufiges) Ende. Nachdem nun die Maskenpflicht auch in den Zügen und Bussen beendet ist, hat die BVG beschlossen, die beliebte Tradition fortzusetzen. Am Mittwoch, 8. Februar 2023, werden die ersten Genehmigungen wieder erteilt.
Standorte zum Musizieren gibt es auf rund 40 Bahnhöfen. Sie sind – auch im Sinne der Barrierefreiheit – so gewählt, dass die Musik nicht die für die Fahrgäste wichtigen Durchsagen stört. Die Genehmigungen für die ganze folgende Woche werden jeweils Mittwochsmorgens von 7 bis 11 Uhr im EBE-Kundenbüro an der Michaelbrücke vergeben. Sie kosten pro Tag 10 Euro.
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