Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV BE-BB. Zusätzlich beabsichtigt der Medienrat, die sogenannte „Alliierten-Klausel“ nach § 33 Abs. 5 MStV BE-BB bei der Auswahlentscheidung anzuwenden. Diese besagt, dass im Hörfunk Übertragungskapazitäten für Regional- oder Stadtprogramme auch Veranstaltern zugewiesen werden können, deren Rundfunkprogramme sich auf die besonderen Beziehungen Berlins zu seinen ehemaligen Schutzmächten gründen und diese weiterentwickeln.
Anträge können bis zum 6. März 2023, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Interessierte hier.
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