Sport geht immer und fast überall

Sportstätten sind hierzulande ein knappes Gut. Viele Hallen sind renovierungsbedürftig oder besetzt durch nachmittägliche Bewegungsangebote von Schulen. So bekommen Sportvereine immer weniger Hallenzeiten von der Gemeinde zugeteilt. Die Folge: Sportangebote fallen aus, werden auf unbeliebte Randzeiten verlegt oder die Halle wird geteilt. Knapp 12 Prozent der Vereine fürchten laut Sportentwicklungsbericht durch diese reduzierten Kapazitäten sogar um ihre Existenz. Doch es gibt eine Lösung: Sport in Nicht-Sportstätten, wie etwa Gemeindesälen, Versammlungs- oder anderen Gemeinschaftsräumen. Was bei der Nutzung zu beachten ist, wissen die ARAG Experten.

Wo findet man Räume für Sport, Spiel und Bewegung?
Mehrzweckräume, Aufenthalts- oder Gemeinschaftsräume oder Seminarräume sind gut geeignet. Diese finden sich laut ARAG Experten in Gemeindezentren, Pfarrzentren, Bürgerzentren, Bildungsstätten, ehemaligen Tennis- oder Badmintonhallen, Lagerstätten oder Kirchen. Gerade für ältere Menschen kann es schwierig sein, das passende Sport- und Bewegungsangebot zu finden. Der Weg zur Sporthalle ist für sie oft zu weit, die Hemmschwelle dann zu hoch. Der Weg ins Gemeindezentrum oder zur Kirchengemeinde hingegen ist bekannt und gibt Sicherheit.

Checkliste für geeignete Räume
Eine gute Erreichbarkeit kann die Anreise erleichtern und Hemmschwellen senken. Ideal ist die Nachbarschaft zu wohnungsnahen Sportanlagen im Quartier oder Stadtteil. Die ARAG Experten raten, auf gute, möglichst barrierefreie Zugänge über Fuß- und Radwege zu achten, welche auch abends beleuchtet sind, sowie auf eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

Der Bewegungsraum sollte nicht von außen aus einsehbar sein. Niemand sollte „heimlich“ beobachtet werden können. Das Training muss in ausreichend heller Beleuchtung stattfinden, sodass die Übungsleitung auch während der dunkleren Jahreszeit alle Teilnehmenden im Blick hat. Gibt es einen passenden Raum zum Umkleiden? Für manche Angebote reichen notfalls einfache Toiletten. Diese sollten in unmittelbarer Nähe und sauber sein.

Die Raumgröße ist abhängig von der Teilnehmerzahl, dem Bewegungsangebot und den Fähigkeiten der Teilnehmer sowie der Übungsleiter. Werden Kleingeräte benutzt oder bewegungsintensive Angebote durchgeführt, hat das ebenfalls Einfluss auf die Raumgröße. Der Bewegungsanbieter muss vor Ort seine eigene Entscheidung fällen und Risiken abwägen. Stolper- und Stoß-Fallen – vor allem auch in Kopfhöhe – müssen aus dem Weg geräumt werden. Die Verglasung selbst sollte laut ARAG Experten möglichst aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) bestehen. Ist dies nicht der Fall, können keine Bälle oder andere Wurfgegenstände genutzt werden. In Kontaktbereichen müssen Wände eben, glatt und splitterfrei sein. Kann man Bilder, Wandbehänge und andere Installationen nicht abhängen, müssen die Bereiche als Bewegungsfläche ausgespart werden.

Fluchtwege sind ohnehin in der normalen Nutzung des Raumes vorgesehen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie durch die Nutzung des Raumes als Sportraum nicht verstellt werden dürfen. Da der Raum als Bewegungsraum genutzt wird, sind in der Regel keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen nötig. Bei Angeboten für Kinder muss allerdings auf einen Steckdosenschutz geachtet werden.

Versicherungsschutz in Nicht-Sportstätten
Ist ein geeigneter Raum bzw. eine Anlage gefunden, raten die ARAG Experten, dass Verein oder Anbieter des Sportangebotes mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag schließen, in dem unter anderem Dauer und Form der Nutzung vereinbart werden. Danach ist es Aufgabe des Vereins, die Räumlichkeit für den beabsichtigten Sportbetrieb verkehrssicher zu machen. So lange der Verein die fremde Anlage nutzt, haftet er bei Schäden. Allerdings muss feststehen, dass ein Schaden während des Vereinsbetriebes entstanden ist. Die ARAG Experten raten daher, dass der Übungsleiter vor der Sportveranstaltung die Räume auf bestehende Schäden untersucht.
Vereinsmitglieder sind laut ARAG Experten auch in fremden Räumlichkeiten über ihren Verein versichert, sofern der Verein eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz besteht dann während der aktiven Teilnahme am Vereinsangebot und auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsort. Auch bei Übungsleitern ändert sich am Versicherungsschutz in einer Nicht-Sportstätte nichts. Wurden sie vom Verein mit der Leitung des Bewegungsangebotes beauftragt, sind sie über den Verein versichert. Finanzielle Rückendeckung nach einem Unfall bietet zudem eine private Unfallversicherung.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/…

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