Für eine Europäische Union mit umfassendem Gewaltschutz

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ veröffentlicht.

„Die Europäische Union ist Vorreiterin für die Rechte der Frauen, sie muss geschlossen und entschlossen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen. Die wichtige Gesetzesinitiative der EU-Kommission wird zusammen mit dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zu erheblichen Verbesserungen beim Gewaltschutz in allen EU-Mitgliedstaaten führen“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb begrüßt das EU-Gesetzesvorhaben und hebt positiv hervor, dass der Richtlinienentwurf das Phänomen Gewalt gegen Frauen ausdrücklich in den Kontext von Menschenrechtsverletzungen und struktureller Diskriminierung stellt. Der Entwurf erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen aus historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern hervorgeht und ihre Wurzeln in gesellschaftlich geprägten Rollenzuschreibungen für die Geschlechter zu finden sind. Mit dem Richtlinienentwurf wird sichergestellt, dass zentrale Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrecht ambitioniert im gesamten Unionsraum umgesetzt werden.

Dennoch kann die Richtlinie einen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention nicht ersetzen. Der djb fordert aufgrund dessen weiterhin mit Nachdruck den Beitritt der EU zur IK, um ein vollumfängliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Auch in Deutschland besteht trotz der Ratifizierung der IK im Jahre 2018 noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz von Frauen.  

In der Stellungnahme setzt sich der djb detailliert mit der EU-Rechtsgrundlage und wesentlichen Artikeln des Richtlinienentwurfs auseinander. Begrüßt wird unter anderem das Bekenntnis zum „Ja-heißt-Ja“-Modell beim Vergewaltigungstatbestand und die Aktualität des Richtlinienentwurfs hinsichtlich des Themas der digitalen Gewalt. Bei einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs sieht der djb noch Verbesserungsbedarf. So sollten u.a. der Schutzumfang bei einzelnen Vorschriften erweitert und intersektionale Aspekte des Gewaltschutzes stärker einbezogen werden.

Der djb fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen zum Richtlinienentwurf einerseits und zum EU-Beitritt zur IK andererseits zügig fortzusetzen und abzuschließen, wobei ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten ist.

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