Bei den Planungen muss es aber darum gehen, realistische Mindeststandards festzulegen. Im Ergebnis muss eine flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung gewährleistet sein. Es ist richtig, dabei auch in Richtungen zu denken, die hochqualifizierte Pflegekräfte und Gesundheitsfachberufe jenseits der Mediziner verantwortlich beteiligt. „Diese Notfallreform ist die große Chance, wirklich neu zu denken. Das gilt für innovative digitale Angebote und Vernetzung ebenso wie für einen innovativen Personaleinsatz, der Verantwortung neu zuordnet. Denn auch die Krankenhäuser sehen die Notwendigkeit einer engeren Vernetzung mit den KVen im Bereich der ambulanten Notfallversorgung. Vielerorts arbeiten KVen und Krankenhäuser schon jetzt eng zusammen. Dies sollte zukünftig flächendeckend stattfinden“, so Gaß. Für alle Akteure in diesem Gesamtsystem ist es unabdingbar, dass die geforderten Leistungen und Vorhaltungen in vollem Umfang refinanziert werden.
Pläne, INZ nur noch an Krankenhäusern der Notfallstufen zwei und drei und, wo regional erforderlich, auch an Kliniken mit Basis-Notfallversorgung einzurichten, müssen vor Ort mit Blick auf die regionale Versorgungslage beurteilt werden. Wir begrüßen die Offenheit, auch weitere Krankenhausstandorte der Basisnotfallstufe mit INZ auszustatten, wenn ansonsten die Wege für die Patientinnen und Patienten zu weit oder die einzelnen Einheiten zu groß werden. „Trotz aller offenen Fragen sehen wir viele gute Ansatzpunkte, die Notfallversorgung nachhaltig und zielführend zu reformieren. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, denn die eigentlich in den niedergelassenen Praxen angesiedelte Notfallversorgung ist vielerorts nur noch Theorie. Klar ist aber auch, dass eine Notfallreform ohne adäquate Vergütung nicht auskommt. Verbesserungen sind nicht durch bloße Umverteilung im System erreichbar“, erklärt Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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