Von allein geht das aber nicht. Auch der Ausbildungsbetrieb muss der Meinung sein, dass sein Lehrling durch herausragende Fähigkeiten überzeugt. Das heißt: „Der Ausbildungsbetrieb muss ihm gute bis sehr gute praktische Leistungen bescheinigen“, sagt Hannah Reichenecker, Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Auch das Berufsschulzeugnis mit einer Durchschnittsnote aller prüfungsrelevanten Fächer von mindestens 2,4 zählt zu den Kriterien. Darüber hinaus ist bei minderjährigen Auszubildenden eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen.
Wer bereits zur Sommerprüfung vorzeitig zugelassen werden möchte, muss sich mit dem Antrag sputen: Hier endet die Frist zur Antragstellung am 1. März 2023. Für die Teilnahme an der Winterprüfung ist der Fristtermin auf den 1. September 2023 festgelegt. „Anträge, die nach dem jeweiligen Stichtag eingehen, können aufgrund der Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden“, sagt Hannah Reichenecker.
Den „Antrag auf Verkürzung, Verlängerung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung“ gibt es zum Download unter der Rubrik „Service Center“ / „Formulare und Downloads“ im Bereich „Ausbildung“ auf www.hwk-mannheim.de. Fragen zum Thema beantwortet Hannah Reichenecker, Telefon: 0621 18002-138, E-Mail: hannah.reichenecker@hwk-mannheim.de.
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