Im Fokus der Vertragsverhandlungen stand die Förderung des Impfens in Unternehmen – eine Kernaufgabe der Gesundheitsförderung der Betriebskrankenkassen. Die jetzt geschaffenen einheitlichen Rahmenbedingungen erleichtern die Umsetzung, Durchführung und Abrechnung. Für die Partner ergeben sich darüber hinaus weitere Vorteile: Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten Abrechnungssicherheit sowie ein Honorar, orientiert an der Vergütung der Regelversorgung. Die digitalisierte Abrechnung spart Zeit und Ressourcen auf beiden Seiten. Eine zusätzliche Abrechnungssoftware wird nicht benötigt.
Weitere Betriebskrankenkassen, Betriebsmedizinerinnen und -mediziner, die nicht im VDBW organisiert sind sowie betriebsärztliche Dienste, können dem Vertragsangebot jeweils zum ersten eines Monats beitreten. Alle Schutzimpfungen aus der Schutzimpfungs-Richtlinie nach § 20i Absatz 1 SGB V können erbracht und abgerechnet werden. Der Impfkatalog kann darüber hinaus von den Betriebskrankenkassen flexibel erweitert werden.
Dr. med. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, und Dr. med. Uwe Gerecke, Mitglied im Präsidium und wissenschaftlicher Leiter des VDBW, ergänzen: „Mit dem neuen Vertrag stärken wir die betriebliche Vorsorge. Gezielt bauen wir bürokratische Hürden ab und honorieren die ärztlichen Leistungen. Der Vertrag ist bewusst offen gestaltet, so dass weitere Betriebskrankenkassen sowie Betriebsärztinnen und -ärzte unkompliziert beitreten und ebenfalls von den Vorteilen profitieren können.“
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